Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0710Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Mainzer Ring, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-460 (Dez. I, Amt 80) vom 04.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main verkauft das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 541 mit 1.008 m² an den in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 709.430,40 EUR (703,80 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer sowie die entstehenden Erschließungskosten werden von dem Käufer getragen.

4.     Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem mehrgeschossigen Wohnhaus gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan zu bebauen und entsprechend zu nutzen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

5.     Ca. 50 % der entstehenden Wohnfläche sind im öffentlich-geförderten Wohnungsbau zu errichten.

6.     Für den Fall, dass das unbebaute Grundstück weiterveräußert wird, erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Käufers.

7.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

 

Begründung:

 

Der Käufer ist bereits Eigentümer des benachbarten Grundstücks Nr. 542. Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten gemeinsamen Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage hat der Käufer bereits frühzeitig sein Interesse an einem Erwerb der städtischen Fläche bekundet.

 

Zunächst war das Grundstück auch der städtischen Gesellschaft GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach a. M. wie auch der Offenbacher Baugenossenschaft eG angeboten worden. Beide Gesellschaften haben aus wirtschaftlichen Gründen aber kein Interesse an einer Bebauung des Grundstücks. Mit dem Verkauf erübrigt sich somit eine städtische Kostenbeteiligung an der im Bebauungsplan festgesetzten gemeinsamen Zu- und Abfahrtsfläche zur Tiefgarage. Weiterhin ist der Käufer bereit, die städt. Vorgaben in Bezug auf einen 50%-Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen in seinem Gesamtprojekt umzusetzen. Der Käufer wird sämtliche Wohnungen mit gleichem Standard ausstatten, somit ist keine minderwertige Ausstattung für die öffentlich-geförderten Wohnungen vorgesehen.

 

Der Käufer beabsichtigt, das Kaufgrundstück mit seinem benachbarten Bestandsgrundstück zu vereinigen. Auf Grund dessen wird auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechtes verzichtet.

 

Gemäß den Vorgaben liegt der Kaufpreis 15 % über dem ermittelten Verkehrswert. In dem ermittelten Verkehrswert sind die Erschließungskosten nicht berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die noch nicht abgerechneten Erschließungskosten für das Baugebiet Bürgel-Ost noch zusätzlich vom Käufer zu zahlen sind. Der Käufer hat sich gegenüber den städt. Forderungen insgesamt sehr aufgeschlossen gezeigt. Neben den vorstehend ausgeführten Aspekten stellt der Kaufpreis auch unter grundstückswirtschaftlichen Gesichtspunkten ein sehr positives Ergebnis dar.

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage