Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0711Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

 

 

 

 

Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung gem. §100 HGO bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 (Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-464 (Dez. II, Amt 20) vom 04.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 (Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 180.000 € gem. §100 HGO für 2019 bewilligt.

 

2.    Die Deckung erfolgt über das Produktkonto 01010700.6771000020 (Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten)

 

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2019.

 

 

Begründung:

 

Die Mittel werden für zusätzliche Leistungen im Rahmen des RDLV – ESO EB (Bereich Grünwesen) benötigt. Dadurch kommt die Stadt Offenbach Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Es handelt sich um folgende Leistungen:

 

1.    Bekämpfung der Rußrindenkrankheit (150.000 €)

 

2.    Grünpflege/Unterhaltung Ausgleichsfläche Baugebiet Bieber Nord und Spielplatz „An den Eichen Nord“ (30.000 €)

 

Die Rußrindenkrankheit (fast ausschließlich an Ahornbäumen) und die Trockenschäden an Bäumen und Sträuchern sind erst nach dem sehr trockenen Jahr 2018 im Jahr 2019 mit erneuter starker Trockenheit massiv aufgetreten.

Die Maßnahmen unter Punkt 2 waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2019 noch nicht gebaut bzw. nicht bekannt und wurden erst zum 01.07.2019 an den ESO zur Grünpflege/Unterhaltung übergeben.

 

Einen Nachtragshaushalt 2019 gibt es nicht. Daher können die Mittel nicht regulär geplant werden. Sie müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

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