Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0725Ausgegeben am 13.12.2019

Eing. Dat. 13.12.2019

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020

Sparsame Haushaltsführung für eine Senkung der Grundsteuer B

Antrag SPD vom 13.12.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zum August 2020 die erarbeiteten Sparvorschläge der unter der Leitung des Kämmerers eingerichteten ‚Task Force Sparen’ vorzulegen.

Zugleich ist ein Bericht über den Stand der Überprüfung der Aufgabenbereiche und Ausgabeposten in der SOH auf ihre Notwendigkeit und Rentabilität vorzulegen.

Zudem sind die Ergebnisse aus einer Überprüfung zu präsentieren, die Doppelstrukturen zwischen den Aufgaben von Gesellschaften der SOH und der städtischen Verwaltung ausfindig machen soll. Vorschläge über mögliche Synergiepotenziale bzw. den Abbau und die Vermeidung von Doppelstrukturen in der Aufgabenerfüllung sind dabei zu unterbreiten.

 

Sollten die Kommunalen Finanzausgleichsmittel der Stadt Offenbach im Jahr 2021 weiter steigen, ist eine Senkung der Grundsteuer B um mindestens 200 Hebesatzpunkte ab dem Jahr 2021 einzuplanen, unter der Bedingung, dass der Haushalt nicht durch größere unvorhersehbare Einnahmeneinbußen- oder Ausgabensteigerungen belastet wird.

 

 

Begründung:

 

Anlässlich der deutlichen Erhöhung der Grundsteuer B zur Sicherstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts für das Jahr 2019 hat der Magistrat die Intensivierung von Sparbemühungen bekundet und wurde durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auch hierzu beauftragt. Dabei hat die Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019 mehrheitlich beschlossen, dass der Magistrat „eine ‚Task Force Sparen’ unter der Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten“ hat sowie „Aufgabenposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität“ überprüfen soll.

Zudem wurde beschlossen, dass etwaige, durch Einsparungen oder Zuweisungen entstehende, Finanzspielräume vorranging zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen sind. Konkret wurde der Magistrat per Beschluss dazu aufgefordert, die Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollten sich aufgrund von Einsparungen oder höheren Zuweisungen Spielräume ergeben, „so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet“.

Da seit der Steuererhöhung im Februar, im Laufe des Jahres bis jetzt zur Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2020, kein Informationsstand zu den tatsächlichen Sparbemühungen des Magistrats oder der konkreteren Arbeit einer ‚Task Force Sparen’ geliefert wurde, sollte der Magistrat mit diesem Antrag noch einmal zur konkreten Umsetzung seiner Ankündigung bzw. der beschriebenen Beschlusslage bis zum Sommer 2020 beauftragt werden.

Angesichts der vergleichsweise sehr hohen Steuerbelastung der Offenbacherinnen und Offenbacher durch die Grundsteuererhöhung, erscheint es als besonders Angebracht auch seitens des Magistrats konkrete Vorschläge und Ergebnisse der eigenen Sparbemühungen zu präsentieren. Daneben sollten insbesondere deutlich steigende Schlüsselzuweisungen an die Stadt Offenbach durch den Kommunalen Finanzausgleich zumindest in Teilen dazu genutzt werden, die Grundsteuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu senken.

Nicht zuletzt, da der Mangel an bezahlbaren Wohnraum sich durch die Preissteigerungen der Immobilen im Ballungsraum Rhein-Main auch in der Stadt Offenbach deutlich verschärft hat und weiter ansteigt, ist die deutlich überdurchschnittliche Höhe der Grundsteuer B als zusätzlicher Faktor zur Verteuerung von Wohnraum abzumildern.