Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0728Ausgegeben am 18.12.2019

Eing. Dat. 18.12.2019

 

 

 

 

 

Beitritt zum Kulturfonds Frankfurt RheinMain

Dringlichkeitsantrag Magistratsvorlage Nr. 2019-497 (Dez. I, Amt 49) vom 18.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main tritt nach Ablauf des auf drei Jahre befristeten Kooperationsvertrags zum 1. Januar 2020 unbefristet der gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH bei.

 

2.    Die Stadt Offenbach tritt der als Anlage beigefügten Finanzierungsvereinbarung der gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH bei.

 

3.    Der Mitgliedsbeitrag der in der Finanzierungsvereinbarung geregelten jährlichen Beitragskosten beträgt 2€ pro Einwohner, somit  in 2020 insgesamt 249.178€.  Die Mittelbereitstellung erfolgt, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2020 und der Genehmigung des Haushalts 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt, über das Produktkonto 04100100.6910000095 – „Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine usw.“ Aufgrund der steigenden Einwohnerzahl in Offenbach erhöht sich der Mitgliedsbeitrag jährlich um 10.000 €.

 

4.    Durch die Mitgliedschaft beim Kulturfonds RheinMain erhält die Stadt Offenbach Fördermittel zur Förderung kultureller Projekte in Offenbach. Die Fördermittel werden auf dem Produktkonto 04100100. 5422000049 – „Zuwendungen des Kulturfonds“ vereinnahmt.

 

 

Begründung:

 

Die übliche Vorstufe eines unbefristeten Beitritts zum Kulturfonds ist eine maximal dreijährige Kooperationsphase. Diese läuft zum Januar 2020 aus. Im Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0861 vom 25. Februar 2016 ist vorgesehen, dass im Fall einer positiven Bewertung der von I/2017 bis I/2020 verlaufenden Kooperationsphase der unbefristete Beitritt zum Kulturfonds über einen Stadtverordnetenbeschluss einzuleiten ist.

 

Dieser unbefristete Beitritt wird aus den folgenden Gründen empfohlen:

 

Die Zusammenarbeit zwischen der gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH und der Stadt Offenbach am Main hat sich innerhalb der vergangenen drei Jahre bewährt. Es wurden Projekte sämtlicher Offenbacher städtischer Kultureinrichtungen, der Hochschule für Gestaltung sowie freier Träger und Vereine substanziell unterstützt und vielfach durch den Kulturfonds überhaupt erst ermöglicht.

 

Vielfach wurden die Geförderten durch die Fördermöglichkeiten überhaupt erst ermuntert, Projekte des entsprechenden Anspruchs und der entsprechenden Größenordnung anzugehen, die ohne die gegebenen Möglichkeiten in Hinblick auf finanzielle Mittel und Einbindung in Netzwerke nicht zustande gekommen wären. Nun helfen sie teils merklich, das Profil der Einrichtungen und Projekte zu prägen. Auch konnten einzelne städtische Investitionen auf Grund der Förderung deutlich zurückgefahren werden – so konnten die Träger der Capitol Classic Lounge (Amt 49, GBO, OSG und Capitol) ihre jährlichen Zuschüsse halbieren.

 

Es wurden so in Kooperation mit dem Kulturfonds eine größere Zahl hochwertiger Veranstaltungen durch Offenbacher Akteure realisiert, unter anderem 9 Festivals und Veranstaltungsreihen, getragen teils durch Ämter, Gesellschaften, Vereine oder Initiativen. Dazu kommen mehrere Dutzend geförderte Einzelveranstaltungen. Darüber hinaus hat der Kulturfonds bislang 23 Veranstaltungsreihen und Festivals in Rhein-Main gefördert, die überwiegend ohne relevante Kosten für die Stadt Offenbach einzelne bis je mehrere hochwertige Kulturveranstaltungen und –projekte in Offenbach umgesetzt haben.

 

Auch die Vernetzung der Stadt Offenbach am Main und ihrer Kultureinrichtungen in das Rhein-Main-Gebiet hinein ist dabei deutlich unterstützt und intensiviert worden. Unter anderem hat sich eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem international angesehenen Frankfurter Künstlerhaus Mousonturm gefestigt, das die Stadt Offenbach nun regelmäßig als Spielort in seine programmatische Arbeit integriert. Zudem wurde die Sichtbarkeit diverser Projekte und Veranstaltungsreihen durch die Tätigkeit des Kulturfonds in der Region deutlich gestärkt. Dies geschieht u.a. durch die Einbindung in übergeordnete, verstärkt beworbene Themenfelder des Kulturfonds und durch die kuratorisch hochwertige Auswahl und Begleitung der geförderten Projekte. Außerdem setzt der Kulturfonds auch auf eigene Kosten Projekte in der Stadt Offenbach um, die Partner wie den Fernsehsender ARTE mit ins Kulturleben Offenbachs einbindet.

 

Die Anteilnahme der Kultureinrichtungen, -vereine und –initiativen an den Möglichkeiten, die sich aus einer Mitgliedschaft im Kulturfonds ergeben, haben sich nach und nach entwickelt. Die Schulungen und die kontinuierliche Informationspolitik von Amt 49 und dem Kulturfonds haben ab dem zweiten Kooperationsjahr erkennbar Fuß gefasst und führen mittlerweile zu einem konstanten Zuwachs der Antragssteller. So konnten 2017/18 und 2018/19 beispielsweise Förderzusagen in Höhe von insgesamt € 80.000,- an Vereine und Initiativen mit Sitz in Offenbach gegeben werden. Die höchsten vergebenen Projektförderungen sind jeweils € 100.000,- auf Anträge des Deutschen Ledermuseums und der Hochschule für Gestaltung.

 

Die direkten Förderzusagen übersteigen bereits jetzt die von der Stadt Offenbach aufgewandten Mittel um etwa 23%, bei steigender Tendenz. An Kooperationsbeiträgen leistete die Stadt Offenbach im Verlauf der Kooperationsphase € 606.787,-. An Fördermitteln für ausschließlich in Offenbach stattfindende Projekte wurden in diesem Zeitraum € 723.388,28 gewährt.

 

Über die Förderung „kunstvoll“ wurden für Akteure aus und in der Stadt Offenbach zusätzlich € 21.000,- gewährt. Mehrere Eigenveranstaltungen des Kulturfonds (die Hauptveranstaltung von ‚Kino Varieté‘ in Zusammenarbeit mit ARTE, Konzerte der Weltmusikreihe etc.) wurden in Offenbach umgesetzt. Fördermittel für Projekte, die unter anderem in Offenbach stattfanden, wurden in Höhe von € 4.137.000,00,- gewährt. Diese betrafen unter anderem die Tanzplattform Rhein-Main 2016-2019, die Biennale für Neue Musik ›cresc...‹, den Architektursommer Frankfurt/Rhein-Main etc. mit jeweils aufwändigen und zum inhaltlichen Kern der jeweiligen Veranstaltungen zählenden Veranstaltungen.

 

Die Beitragshöhe bemisst sich nach der Einwohnerzahl der Gebietskörperschaft zum Stichtag 31. Dezember 2016. Für jeden Einwohner hat der Kooperationspartner 2 Euro zu zahlen. Mit dem Beschluss steht der Betrag auf dem Produktkonto 04100100.6910000095. zur Verfügung.

Anlagen:

Satzung

Finanzierungsvereinbarung

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.