Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 10
KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH
hier: neue Gesellschafter

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-453 (Dez. I, Amt 20) vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0708

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Aufnahme der Stadt Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) als neuem Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH zugestimmt.

 

2.     Die KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen) Anteile in Höhe von 100 € an die Stadt Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) abtreten, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01. Januar 2020 Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbh werden können. Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der oben genannten Abtretung von Geschäftsanteilen zu.

Die notarielle Umsetzung soll in derselben Weise erfolgen, wie dies bei früheren Gesellschaftererweiterungsrunden der Fall war und wie dies vom Grundsatz her im Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 vor der ersten Erweiterung festgehalten wurde: „Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Aufnahme neuer Gesellschafter in der Weise, dass der Gesellschafterbeschluss für alle durch den Gesellschafter Bad Homburg in Vertretung erfolgt; die nicht anwesenden Gesellschafter reichen ihre Genehmigungserklärung nach“. Die vollmachtlose Vertretung beim Notar soll durch die Geschäftsführung erfolgen.

 

3.     Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass die städtische Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH zum 01. Januar 2020 assoziiertes Mitglied der KulturRegion wird.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung