Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 12
Grundstücksverkauf Mainzer Ring, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-460 (Dez. I, Amt 80) vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0710

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion

DIE LINKE. und des Stv. Imeraj (JO) wie folgt:

 

1.  Die Stadt Offenbach am Main verkauft das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 541 mit 1.008 m² an den in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.  Der Kaufpreis beträgt 709.430,40 EUR (703,80 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.  Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer sowie die entstehenden Erschließungskosten werden von dem Käufer getragen.

4.  Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem mehrgeschossigen Wohnhaus gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan zu bebauen und entsprechend zu nutzen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

5.  Ca. 50 % der entstehenden Wohnfläche sind im öffentlich-geförderten Wohnungsbau zu errichten.

6.  Für den Fall, dass das unbebaute Grundstück weiterveräußert wird, erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Käufers.

 

 

7.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung