Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 23
Grundstückserwerb Starkenburgring, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-490 (Dez. I, Amt 80 und Dez. IV, Amt 60) vom 04.12.2019, 2016-21/DS-I(A)0722

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 7 Nr. 266/15 = 4.524 m², Nr. 325/1 = 345 m², Nr. 266/11 = 362 m², eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 1.634 m² aus dem Grundstück Nr. 266/8 sowie eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 1.529 m² aus Nr. 266/22 (gesamt 8.394 m²) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 1.300.000,00 EUR (rd. 155 EUR/m²). Ein Teilbetrag von 1.000.000,00 EUR wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung gezahlt; der Restbetrag i. H. v. 300.000,00 EUR nach Übergabe.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

5.     Der Kaufpreis i. H. v. 1.000.000,00 EUR zzgl. Nebenkosten (max. 100.000,00 EUR) wird 2020 fällig. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2020 vorbehaltlich der Genehmigung der Resteübertragung beim Produktkonto 09010600.0953000060 (sonstige Baumaßnahmen), Investitionsnummer 0901060900601901 (Städtebauförderung – Zukunft Stadtgrün) 500.000 EUR, und auf dem Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), 600.000,00 EUR, zur Verfügung.

 

Der Restbetrag i. H. v. 300.000,00 EUR wird bei Übergabe des Grundstücks im Jahr 2025 fällig. Die dafür vorgesehenen Mittel werden auf dem Produktkonto 09010600.0953000060 (sonstige Baumaßnahmen), Investitionsnummer 0901060900601901 (Städtebauförderung - Zukunft Stadtgrün), für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant.

6.     Zur Umsetzung der Maßnahme werden die übertragenen Mittel 2020 von Produktkonto 09010600.0953000060, Investitionsnummer 0901060900601901, dem Produktkonto 10010200.0500000180, Investitionsnummer 1001020500801201, überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

7.     Als Folgekosten des Grunderwerbs entstehen Abbruchkosten. Diese sind bereits in Höhe von 303.000,00 EUR auf dem Produktkonto 09010600.0953000060 (sonstige Baumaßnahmen), Investitionsnummer 0901060900601901 (Städtebauförderung - Zukunft Stadtgrün), für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant.

 

8.     Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt mittels Mittelabruf kurzfristig nach jeweiliger Rechnungsbegleichung innerhalb des gleichen Haushaltsjahres.

Für den aktuellen Kaufpreis in Höhe von 1.000.000,00 EUR erfolgt diese 2020

-       mit mind. 53.000,00 EUR (= fristgebundene Mittel) aus dem Förderbescheid 2017 mit einer Förderquote von 72,95 %,

-       mit mind. 316.000,00 EUR (= fristgebundene Mittel) aus dem Förderbescheid 2018 mit einer Förderquote von 77,49 %.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung