Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 24
Klimafreundliche Stadt
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0723
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 13.12.2019, 2016-21/DS-I(A)0723/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0723

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt sich mit gezielten kommunalpolitischen Projekten den Auswirkungen des Klimawandels anpasst, um die Lebensqualität für die Offenbacherinnen und Offenbacher zu erhalten und

auszubauen.

 

1. Zu diesem Zweck sollen Gelder aus der „Richtlinie des Landes Hessen zur

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ beantragt werden. Der Schwerpunkt sollte in

Offenbach dabei auf folgende förderfähige Maßnahmen gelegt werden:

 

a. Investive Maßnahmen aus dem Bereich Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffentlicher Flächen, Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche

Maßnahmen sowie Begrünung von Flachdächern oder Fassaden öffentlicher Bestands-Gebäude.

 

b. Förderung für die Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer.

 

c. Ausbau des Trinkbrunnennetzes.

 

2. Dazu begleitend sollen folgende Maßnahmen auf Grundlage von §8 (1) der

Hessischen Bauordnung auf der Fläche Offenbachs wie folgt umgesetzt werden:

 

a.    Die GBO wird aufgefordert, eine Umwandlung von möglicherweise existenten Stein- oder Schottergärten bei anstehenden Grundsanierungsmaßnahmen zu veranlassen, sowie solche zukünftig nicht anzulegen.

 

b. Eine Satzung wird für Offenbach vorbereitet, um die Begrünung der in 2a)

genannten Flächen nachhaltig zu sichern. Hierbei soll festgesetzt werden, dass bei Neubauten Vorgärten in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher

enthalten müssen.

 

c. In Bebauungsplänen sollen jeweils Festsetzungen getroffen werden, welche zum einen die Versiegelung von Flächen reduzieren und zum anderen die

Ausprägung von Stein- und Schotterflächen minimieren – jeweils zugunsten von Grünflächen mit einem angemessenen Umfang an Bäumen und Sträuchern.

 

d. Die Entsiegelung sowie Beschattung von öffentlichen Flächen, z.B. bei

Schulhöfen, Kitas, Sportplätzen, Plätzen sowie die Begrünung von

Flachdächern und Fassaden öffentlicher Ge­bäude soll als mögliche

Teilmaßnahmen im Rahmen von jeweils geplanten anderen Projektmaßnahmen fortgesetzt werden.

 

e. Grundstückseigentümer sollen motiviert werden, Stein- oder Schottergärten in Grünflächen umzuwandeln, z.B. durch Information über Fördergelder.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0723/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Dem Antragstenor wird folgende Formulierung vorangestellt:

 

„Die Stadt Offenbach erklärt den Klimanotstand.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0723

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt sich mit gezielten kommunalpolitischen Projekten den Auswirkungen des Klimawandels anpasst, um die Lebensqualität für die Offenbacherinnen und Offenbacher zu erhalten und

auszubauen.

 

1. Zu diesem Zweck sollen Gelder aus der „Richtlinie des Landes Hessen zur

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ beantragt werden. Der Schwerpunkt sollte in

Offenbach dabei auf folgende förderfähige Maßnahmen gelegt werden:

 

a. Investive Maßnahmen aus dem Bereich Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffentlicher Flächen, Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche

Maßnahmen sowie Begrünung von Flachdächern oder Fassaden öffentlicher Bestands-Gebäude.

 

b. Förderung für die Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer.

 

c. Ausbau des Trinkbrunnennetzes.

 

2. Dazu begleitend sollen folgende Maßnahmen auf Grundlage von §8 (1) der

Hessischen Bauordnung auf der Fläche Offenbachs wie folgt umgesetzt werden:

 

a.     Die GBO wird aufgefordert, eine Umwandlung von möglicherweise existenten Stein- oder Schottergärten bei anstehenden Grundsanierungsmaßnahmen zu veranlassen, sowie solche zukünftig nicht anzulegen.

 

b. Eine Satzung wird für Offenbach vorbereitet, um die Begrünung der in 2a)

genannten Flächen nachhaltig zu sichern. Hierbei soll festgesetzt werden, dass bei Neubauten Vorgärten in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher

enthalten müssen.

 

c. In Bebauungsplänen sollen jeweils Festsetzungen getroffen werden, welche zum einen die Versiegelung von Flächen reduzieren und zum anderen die

Ausprägung von Stein- und Schotterflächen minimieren jeweils zugunsten von Grünflächen mit einem angemessenen Umfang an Bäumen und Sträuchern.

 

d. Die Entsiegelung sowie Beschattung von öffentlichen Flächen, z.B. bei

Schulhöfen, Kitas, Sportplätzen, Plätzen sowie die Begrünung von

Flachdächern und Fassaden öffentlicher Ge­bäude soll als mögliche

Teilmaßnahmen im Rahmen von jeweils geplanten anderen Projektmaßnahmen fortgesetzt werden.

 

e. Grundstückseigentümer sollen motiviert werden, Stein- oder Schottergärten in Grünflächen umzuwandeln, z.B. durch Information über Fördergelder.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung