Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 21
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650 mit der Bezeichnung „Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und Kita an der Berliner Straße 43 - 47“ hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-488 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0720
Änderungsantrag stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 18.12.2019,

2016-21/DS-I(A)0720/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0720, 2016-21/DS-I(A)0720/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 3 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Für das Gebiet des Geltungsbereichs (Anlage 1) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Aufstellung (2016-21/DS-I(A)0236, 2016-21/DS-I(A)0236/1). Die Aufstellung soll mit der geänderten vorhabenbezogenen Planung (Anlage 2) fortgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) umfasst unverändert die Flurstücke der Gemarkung Offenbach Flur 2 mit den Nrn. 887/10, 887/11, 575/1 sowie Teile der Straßengrundstücke der Ziegelstraße, des Großen Biergrund, der Berliner Straße und der Schloßstraße (Flurstück Nrn. 887/12, 869/4, 887/22, 884/6) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: Durch die nördliche Grenze des Flurstücks 887/12 (Ziegelstraße)

·         Im Osten: Durch die östliche Grenze des Flurstücks 869/4 (Großer Biergrund)

·         Im Süden: Durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/22 (Berliner Straße)

·         Im Westen: Durch die westliche Grenze des Flurstücks 884/6 (Schloßstraße)

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650 soll das Planungsrecht für das neu zu errichtende Wohn- und Geschäftshaus und das zu sanierende öffentliche Parkhaus mit einer Kita geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

Neue bzw. geänderte Ziele und Zwecke:

  • Teilabriss und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses im Westen mit Platzfläche,
  • Erhalt und Sanierung eines Teils des bestehenden Parkhauses im Osten und
  • Neubau eines Hochhaues im Mittelteil.

 

Unverändert bestehende Ziele und Zwecke:

·         Steuerung der Bebauungsstruktur,

·         Steuerung der Bebauungsdichte (Maß der baulichen Nutzung),

·         Steuerung des Nutzungsmixes (u. a. des Einzelhandels) (Art der baulichen Nutzung),

·         Erschließung/Andienung des Vorhabens,

·         Einrichtung einer mindestens erdgeschossigen umlaufenden Arkade entlang der Berliner Straße und der Schloßstraße,

·         Sicherung der Verbindung zwischen Berliner Straße und Sandgasse durch Anlage einer öffenlich nutzbaren Platzfläche (Aufnahme der historischen Straßenachse),

·         Umsetzung von Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit im gesamten öffentlich zugänglichen Bereich des Vorhabens sowie die Einrichtung eines Anteils an barrierefreier und behindertengerechter Wohnungen,

·         Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Parkhauses,

·         Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Offenbach (u. a. Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros)

·         Festsetzungen für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Vorhabens.

 

2.    Im Bereich des Aufstellungsbeschlusses werden nacheinander zwei Teilbebauungspläne (Nr. 650A und 650B) bearbeitet. In einem ersten Schritt soll das Planungsrecht für den westlichen Gebäudeteil bearbeitet werden.

 

3.    Der Vorhabenträger kann unter Einhaltung bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Rahmenbedingungen bereits die notwendigen Abriss- und Sanierungsarbeiten am Bestandsparkhaus beantragen und beginnen.

 

4.    Insbesondere der mittlere Teil – also das mit 19 Stockwerken geplante Hochhaus – ist weiter zu vertiefen und von dem einzurichtenden Gestaltungsbeirat zu beraten.

 

 

Die Anlagen 1 und 2 sowie die nichtöffentliche Anlage 3 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0720/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag 2016-21/DS-I(A)0720 wird in Punkt 4 wie folgt geändert:

 

„4. Insbesondere der mittlere Teil – also das mit 19 Stockwerken geplante Hochhaus – ist weiter zu vertiefen und von dem einzurichtenden Gestaltungsbeirat zu beraten.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0720 (neu)

 

Herr Stv. Hinkel (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte

1-3 und 4.

 

2016-21/DS-I(A)0720 neu (Punkte 1-3)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Für das Gebiet des Geltungsbereichs (Anlage 1) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Aufstellung (2016-21/DS-I(A)0236, 2016-21/DS-I(A)0236/1). Die Aufstellung soll mit der geänderten vorhabenbezogenen Planung (Anlage 2) fortgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) umfasst unverändert die Flurstücke der Gemarkung Offenbach Flur 2 mit den Nrn. 887/10, 887/11, 575/1 sowie Teile der Straßengrundstücke der Ziegelstraße, des Großen Biergrund, der Berliner Straße und der Schloßstraße (Flurstück Nrn. 887/12, 869/4, 887/22, 884/6) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: Durch die nördliche Grenze des Flurstücks 887/12 (Ziegelstraße)

·         Im Osten: Durch die östliche Grenze des Flurstücks 869/4 (Großer Biergrund)

·         Im Süden: Durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/22 (Berliner Straße)

·         Im Westen: Durch die westliche Grenze des Flurstücks 884/6 (Schloßstraße)

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650 soll das Planungsrecht für das neu zu errichtende Wohn- und Geschäftshaus und das zu sanierende öffentliche Parkhaus mit einer Kita geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

Neue bzw. geänderte Ziele und Zwecke:

  • Teilabriss und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses im Westen mit Platzfläche,
  • Erhalt und Sanierung eines Teils des bestehenden Parkhauses im Osten und
  • Neubau eines Hochhaues im Mittelteil.

 

Unverändert bestehende Ziele und Zwecke:

·         Steuerung der Bebauungsstruktur,

·         Steuerung der Bebauungsdichte (Maß der baulichen Nutzung),

·         Steuerung des Nutzungsmixes (u. a. des Einzelhandels) (Art der baulichen Nutzung),

·         Erschließung/Andienung des Vorhabens,

·         Einrichtung einer mindestens erdgeschossigen umlaufenden Arkade entlang der Berliner Straße und der Schloßstraße,

·         Sicherung der Verbindung zwischen Berliner Straße und Sandgasse durch Anlage einer öffenlich nutzbaren Platzfläche (Aufnahme der historischen Straßenachse),

·         Umsetzung von Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit im gesamten öffentlich zugänglichen Bereich des Vorhabens sowie die Einrichtung eines Anteils an barrierefreier und behindertengerechter Wohnungen,

·         Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Parkhauses,

·         Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Offenbach (u. a. Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros)

·         Festsetzungen für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Vorhabens.

 

2.     Im Bereich des Aufstellungsbeschlusses werden nacheinander zwei Teilbebauungspläne (Nr. 650A und 650B) bearbeitet. In einem ersten Schritt soll das Planungsrecht für den westlichen Gebäudeteil bearbeitet werden.

 

3.     Der Vorhabenträger kann unter Einhaltung bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Rahmenbedingungen bereits die notwendigen Abriss- und Sanierungsarbeiten am Bestandsparkhaus beantragen und beginnen.

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0720 neu (Punkt 4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.     Insbesondere der mittlere Teil – also das mit 19 Stockwerken geplante Hochhaus – ist weiter zu vertiefen und von dem einzurichtenden Gestaltungsbeirat zu beraten.

 

 

2016-21/DS-I(A)0720 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Für das Gebiet des Geltungsbereichs (Anlage 1) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Aufstellung (2016-21/DS-I(A)0236, 2016-21/DS-I(A)0236/1). Die Aufstellung soll mit der geänderten vorhabenbezogenen Planung (Anlage 2) fortgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) umfasst unverändert die Flurstücke der Gemarkung Offenbach Flur 2 mit den Nrn. 887/10, 887/11, 575/1 sowie Teile der Straßengrundstücke der Ziegelstraße, des Großen Biergrund, der Berliner Straße und der Schloßstraße (Flurstück Nrn. 887/12, 869/4, 887/22, 884/6) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: Durch die nördliche Grenze des Flurstücks 887/12 (Ziegelstraße)

·         Im Osten: Durch die östliche Grenze des Flurstücks 869/4 (Großer Biergrund)

·         Im Süden: Durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/22 (Berliner Straße)

·         Im Westen: Durch die westliche Grenze des Flurstücks 884/6 (Schloßstraße)

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650 soll das Planungsrecht für das neu zu errichtende Wohn- und Geschäftshaus und das zu sanierende öffentliche Parkhaus mit einer Kita geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

Neue bzw. geänderte Ziele und Zwecke:

  • Teilabriss und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses im Westen mit Platzfläche,
  • Erhalt und Sanierung eines Teils des bestehenden Parkhauses im Osten und
  • Neubau eines Hochhaues im Mittelteil.

 

Unverändert bestehende Ziele und Zwecke:

·         Steuerung der Bebauungsstruktur,

·         Steuerung der Bebauungsdichte (Maß der baulichen Nutzung),

·         Steuerung des Nutzungsmixes (u. a. des Einzelhandels) (Art der baulichen Nutzung),

·         Erschließung/Andienung des Vorhabens,

·         Einrichtung einer mindestens erdgeschossigen umlaufenden Arkade entlang der Berliner Straße und der Schloßstraße,

·         Sicherung der Verbindung zwischen Berliner Straße und Sandgasse durch Anlage einer öffenlich nutzbaren Platzfläche (Aufnahme der historischen Straßenachse),

·         Umsetzung von Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit im gesamten öffentlich zugänglichen Bereich des Vorhabens sowie die Einrichtung eines Anteils an barrierefreier und behindertengerechter Wohnungen,

·         Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Parkhauses,

·         Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Offenbach (u. a. Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros)

·         Festsetzungen für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Vorhabens.

 

2.     Im Bereich des Aufstellungsbeschlusses werden nacheinander zwei Teilbebauungspläne (Nr. 650A und 650B) bearbeitet. In einem ersten Schritt soll das Planungsrecht für den westlichen Gebäudeteil bearbeitet werden.

 

3.     Der Vorhabenträger kann unter Einhaltung bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Rahmenbedingungen bereits die notwendigen Abriss- und Sanierungsarbeiten am Bestandsparkhaus beantragen und beginnen.

 

4.     Insbesondere der mittlere Teil mit dem Hochhaus ist zu vertiefen. Diese Planung soll nach Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens von dem einzurichtenden Gestaltungsbeirat beraten werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung