Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0731Ausgegeben am 16.01.2020

Eing. Dat. 19.12.2019

 

 

 

 

 

Soziale Stadt (HEGISS) Offenbach Nordend

hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept und Programmgebiet nach

§ 171 e Baugesetzbuch (BauGB)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-518 (Dez. IV und Dez. III, Amt 60 und Amt 81) vom 18.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Das in der Anlage 1 planzeichnerisch dargestellte Gebiet der Stadtteile Nordend, Kaiserlei und Zentrum der Stadt Offenbach am Main wird gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB als Programmgebiet „Soziale Stadt – Nordend“ beschlossen.

 

2.     Dem in der Auslage beigefügten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) gemäß § 171 e Abs. 4 BauGB für das Programmgebiet „Soziale Stadt – Nordend“ als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen wird zugestimmt.

 

3.     Der als Anlage 2 beigefügte Rahmenplan wird gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

4.     Für die in der Auslage aufgeführten, umfassend beschriebenen Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird ein Investitionsvolumen in Höhe von rd. 37,3 Mio € geschätzt. Die Refinanzierung der kommunalen Kostenanteile erfolgt über Bundes- und Landesmittel der Städtebauförderung zu einem Anteil von 60 - 90 %.

Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist von der Verfügbarkeit von städtischen Haushaltsmitteln und personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung abhängig.

 

5.     In der rd. zehnjährigen Laufzeit des Programms „Soziale Stadt“ sind investive Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 14,6 Mio € prioritär auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und sukzessive im Haushalt der Stadt zu verankern. Hierzu zählen die konkreten Projekte:

 

-       Umbau des Goetherings,

-       Umgestaltung des Goetheplatzes,

-       Umgestaltung des Parkplatzes am Karl-Carstens-Platz,

-       Umgestaltung der Schulhöfe,

-       Nachnutzung des 2. Polizeireviers,

-       Entwicklung des Parks am Nordkap,

-       Entwicklung der Fläche unterhalb der A661,

 

sowie übergeordnete Maßnahmen, die teilweise in den konkreten Projekten zu berücksichtigen oder noch zu Projekten zu konkretisieren sind:

 

-       Umgestaltung von Blockinnenbereichen und Vorgärten,

-       Ausbau des Fußwegenetzes und Sanierung der Gehwege,

-       Ausbau der Fahrradinfrastruktur,

-       Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen,

-       Förderung der Biodiversität,

-       Ausbau von Spiel- und Grünflächen im Quartier.

 

Für die einzelnen Maßnahmen sind im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

6.     Die Maßnahmen

-       Erhalt der Nutzungsmischung,

-       Zukunftskonzeption EVO-Gelände,

-       Strategische Zwischennutzungen,

-       Förderung kultureller Angebote,

-       Einrichtung eines Verfügungsfonds,

sind als nicht-investive Maßnahmen nach Möglichkeit sukzessive aufzugreifen und umzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1): Das Planungsgebiet der „Sozialen Stadt – Nordend“ wurde im Zuge der Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) räumlich verändert. Zunächst umfasste es gemäß Grundsatzbeschluss Nr. 2016-21/DS-I-(A)0207 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017 das Nordend und Teile des Kaiserlei, begrenzt von der Berliner Straße im Süden, der Autobahn 661 im Westen, Nordring, Hafenallee und Main im Norden sowie Speyerstraße und Kaiserstraße im Osten. Es wurden zwei Erweiterungen vorgenommen. Westlich des Goetherings wurde die Grenze des Programmgebietes bis zum Mainufer verschoben, um hier den sinnfälligen Anschluss in Richtung Main abbilden und ggf. Maßnahmen fördern zu können. Die östliche Grenze wurde im Bereich der Speyerstraße bis an den Büsingpark verschoben, um auch bei Umstrukturierungen im Baubestand die Möglichkeit einer Anbindung an den Park zu sichern. Daneben liegt dieser Bereich außerhalb der Fluglärmschutzbereiche und stellt damit einen der wenigen potenziellen Standorte für soziale Infrastruktur in der Innenstadt dar, deren Herstellung auch mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden könnte. Damit umfasst das HEGISS Programmgebiet nun den in der Anlage 1 dargestellten räumlichen Umgriff mit insgesamt rd. 65 ha.

Zu 2) 3) 4) 6): Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt – Nordend“ in Offenbach folgt den Anforderungen des § 171 e Abs. 4 und 5 BauGB: Es wurde als fachämter- und institutionsübergreifendes und damit „integriertes“ Konzept unter Mitwirkung der interessierten Öffentlichkeit und der Betroffenen erarbeitet. Das Konzept beinhaltet neben Zielaussagen für die soziale, ökonomische, wohnbauliche und stadträumliche Entwicklung des Programmgebietes auch konkrete Maßnahmenvorschläge zur Erreichung dieser Ziele. Diese Maßnahmen sind

-       nur teilweise investive kommunale Projekte, die Gegenstand der Städtebauförderung sind.

-       Einige der im Handlungskonzept angeführten Maßnahmen sind kommunale Bauvorhaben, die durch Ausbaubeiträge und ähnlichem refinanziert werden oder nicht-investive Maßnahmen in den Bereichen rahmenschaffender Satzungen, der Arbeits-, Wirtschafts- und Kulturförderung, Bildung, Jugend- und Sozialarbeit etc., die im Sinne der Städtebauförderung sinnvolle komplementäre, jedoch nicht förderfähige Maßnahmen darstellen und für die die jeweiligen Ämter und Stellen selbständig nach geeigneten Möglichkeiten der Umsetzung und Finanzierung suchen müssen.

-       Weitere Maßnahmen bedürfen des Handelns privater Dritter, wie beispielsweise der Grundstückseigentümer oder Investoren. Diese sollen durch Beratung und ggf. kommunale Anreize zur Umsetzung der Ziele des Entwicklungskonzepts angeregt werden.

 

Das Gesamtvolumen der förderfähigen Projekte im Maßnahmenkatalog des ISEK, die im städtischen Haushalt wirksam werden können, wird – unabhängig der Rückflüsse aus Beiträgen und Zuschüssen – auf rd. 37,3 Mio € geschätzt. Darin enthalten sind die bereits im Haushalt abgebildeten Maßnahmen „Umbau des Nordrings zwischen Goethering und Taunusstraße“, „Sanierung und Bau des Spielplatzes Johannes-Morhart-Straße“, „Umbau des Goetherings“ und das Quartiersmanagement für die ersten drei Jahre (insgesamt ca. 15,7 Mio €). Im Maßnahmenkatalog sind weitere Straßenbaumaßnahmen mit einem Volumen von rd. 17,5 Mio € enthalten, für die voraussichtlich Rückflüsse aus Beiträgen zu erwarten sind.

Die insgesamt geschätzten Mittel können nicht vollumfänglich in der rd. zehnjährigen Programmlaufzeit des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ bereitgestellt werden, so dass im Entwicklungskonzept eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen wurde, die die weitere Programmumsetzung leiten soll. Die räumlichen Ziele und Maßnahmen des Entwicklungskonzepts sind zudem in einem Rahmenplan zusammengefasst, der gemäß § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in künftigen Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.

Zu 5): Die prioritären Städtebauförderungsmaßnahmen im HEGISS-Gebiet „Nordend“ werden in der Summe mit rd. 14,6 Mio € veranschlagt. Dieser Ansatz und finanzielle Rahmen für die bevorstehende Programmumsetzung begründet sich

-       in der guten finanziellen Ausstattung des Städtebauförderungsprogramms auf Bundesebene sowie der derzeit hohen Förderquote für Offenbach von bis zu 90 % sowie

-       in der Erfahrung der Stadt Offenbach in der Umsetzung des HEGISS-Programms im Mathildenviertel (hier werden nach Schlussrechnung insgesamt rd. 10 Mio € umgesetzt worden sein).

Die dringenden Maßnahmen sind neben der Arbeit des Quartiersmanagements vor allem solche zur Verbesserung der Freiraum- und Grünflächenversorgung im sehr hoch verdichteten Nordend. Dazu zählen die Schaffung von Quartiersplätzen zur Stabilisierung der Nachbarschaften, die Schaffung bzw. Aufwertung öffentlicher Grünflächen, die Verbesserung der Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Förderung der Biodiversität. Den Maßnahmen in Bezug auf Freiraum, Klimaschutz und Natur kommt besondere Bedeutung zu, da im Zuge der Nachverdichtung der Innenstadt durch private Bauvorhaben immer weniger Freiflächen verbleiben, während andererseits mit steigender Bevölkerungszahl die Nachfrage nach öffentlichen Freiflächen mit Aufenthaltsfunktion und stadtklimatischer Ausgleichsfunktion zunimmt. Der Nutzungsdruck auf die vorhandenen Freiflächen im Nordend, aber auch angrenzend in der Innenstadt und im Hafen, ist sehr hoch, mit entsprechenden Konflikten zwischen Nutzern und Anliegern. Die wenigen verbleibenden Flächen müssen deshalb besser nutzbar gemacht werden.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Anlage 1 Programmgebiet

Anlage 2 Rahmenplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.