Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0742Ausgegeben am 23.01.2020

Eing. Dat. 23.01.2020

 

 

 

 

 

Zukunft Stadtgrün – Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt

hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, Programmgebiet sowie Lokale Partnerschaft

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-027 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.01.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Das in der Anlage planzeichnerisch dargestellte Gebiet der äußeren Kernstadt wird als Programmgebiet „Zukunft Stadtgrün – Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“ beschlossen.

 

2.     Dem in der Auslage beigefügten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellt wurde, wird als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen und die Zusammensetzung der Lokalen Partnerschaft zugestimmt. Über die Einzelmaßnahmen werden im Zuge des Bearbeitungsfortschritts jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

 

3.     Die Höhe der im ISEK aufgeführten Einzelmaßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird über die Laufzeit des Förderprogrammes (10 Jahre) auf rd. 24,6 Mio. € geschätzt. Die Finanzierung wird durch Fördermittel des Bundes und Landes aus dem Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in Höhe von mindestens zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt neben der Bearbeitung der bereits beschlossenen Maßnahmen mit den vertiefenden Planungen für folgende Maßnahmen in 2020 zu beginnen:

-        Maßnahme 12: Aufwertung des Hainbachtals durch eine Wildnisfläche (geschätzte Kosten: 35.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2024)

-        Maßnahme 18: Lückenschluss des Grünrings an der Waldstraße (geschätzte Kosten: 150.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2022)

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus Haushaltsmitteln 2020 ff. über das Produktkonto 09010600.0953000060, Investitionsnummer 0901060900601901 „Städtebauförderung – Zukunft Stadtgrün“.

 

Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt über die Produktkonten 09010600.3641000060 „Zuwendung Land Zukunft Stadtgrün“ und 09010600.3640000060 „Zuwendung Bund Zukunft Stadtgrün“.

 

-        Maßnahme 20: Öffentlichkeitsarbeit (geschätzte Kosten: 150.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2027)

 

Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus Haushaltsmitteln 2020 ff. über das Produktkonto 09010600.6179000960, Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“.

Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt über das Produktkonto 09010600.5421000060 „Zuwendung Land-Zukunft Stadtgrün“.

 

 

Begründung:

 

Zu1:

Das Programmgebiet „Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“ reicht gemäß dem Grundsatzbeschluss vom 21.09.2017 vom Anlagenring im Norden bis zum Grünring im Süden, da diese beiden bedeutenden Freiraumstrukturen wesentlich für die Qualifizierung des Stadtgrüns sind. Im Osten erstreckt sich das Gebiet bis an den Grünring und den Leonhard-Eißnert-Park. Es umfasst im Nordosten die Mühlheimer Straße und reicht bis an das ehemalige Farbwerk heran – exklusive der Brockmannstraße und der Laskastraße sowie die Flächen um das renaturierte Hainbachtal, welche anderweitig gefördert wurden.

 

Die räumliche Abgrenzung des Programmgebiets erfolgt, wie vom Fördermittelgeber empfohlen, nach Beschluss der Stadt.

 

Zu 2:

Das ISEK „Zukunft Stadtgrün – Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“ wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60) gemäß den hessischen Richtlinien zum Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ fachressortübergreifend erarbeitet. Hierfür wurden mehrere beteiligungsorientierte, Grün- und Freiraum tangierende Konzepte, wie der Masterplan Offenbach 2030, der landschaftspflegerische Rahmenplan „Grünring vom Main zum Main“ oder das Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept sowie die Beteiligungsformate zum Freiraumentwicklungsprogramm, zu einem integrierten Konzept zusammengeführt. Das ISEK beinhaltet eine umfassende Analyse der städtebaulichen Gegebenheiten sowie der Grün- und Freiraumstrukturen. Ausgehend von diesen wurden Strategien und konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Stadt- und Grünentwicklung entwickelt.

 

Für eine abgestimmte und integrierte Umsetzung der Maßnahmen während der zehnjährigen Programmlaufzeit (zuzüglich fünf Jahre Abfinanzierung) wurde neben einer Priorisierung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Dringlichkeit für die nachhaltige Grünentwicklung in Offenbach und einer ersten Planung des Umsetzungszeitraums der Maßnahmen auch eine Organisations- und Beteiligungsstruktur erarbeitet. So ist eine „Kerngruppe Grünes Ringnetz“ vorgesehen, in der die Referate Stadtentwicklung und Stadtgrün (beide Amt 60) zusammen mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) an der Programmumsetzung arbeiten. Diese Kerngruppe wird von der „Lokalen Partnerschaft“, die u. a. aus Vertretern der Bereiche Verkehrsplanung, Liegenschaften, ESO und zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie z. B. der Lokalen Agenda 21 oder den Umweltverbänden besteht, begleitet. Sie kommt aufgrund der Größe des Gebiets und der Vielfältigkeit der Akteure und Vielschichtigkeit der Maßnahmen situativ zusammen und wirkt am Grünentwicklungsprozess initiierend mit. So sollen nicht nur die vielfältigen Belange, die an Frei- und Grünräume gestellt werden, einbezogen werden, sondern auch lokale Aktivitäten gebündelt und zielgenau ausgerichtet werden, um nachhaltige Erfolge zu erzielen.

 

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat das ISEK und damit die darin aufgezeigten Maßnahmen im September 2019 anerkannt.

 

Zu 3:

Insgesamt umfassen die Gesamtkosten rd. 24,6 Mio. für die zehnjährige Programmlaufzeit. Die Stadt Offenbach erhält mindestens zwei Drittel dieser Ausgaben (die Förderquote der letzten Jahre schwankte zwischen 72 % und 77 %) als Zuschuss des Bundes und des Landes in den auf die Investition folgenden Haushaltsjahren zurück.

 

Die Gesamtkosten verteilen sich aufgrund der Zusammenarbeit von Amt 60, Amt 33 sowie Amt 80 bei den verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Produktkonten. Um die Maßnahmenumsetzung vor diesem Hintergrund planen zu können, wurden im ISEK einerseits die Maßnahmenkosten geschätzt und andererseits der Planungs- und Umsetzungszeitraum der Maßnahmen anhand ihrer Priorität für die Stadt- und Grünentwicklung kalkuliert.

 

Die im ISEK benannten Maßnahmen werden in den kommenden Jahren planerisch vertieft und hinsichtlich ihrer Kosten konkretisiert. Daher sind in den nächsten Jahren Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Hieraus können sich in der Programmlaufzeit ggf. Abweichungen vom Umsetzungszeitraum und der Kostenkalkulation des ISEKs ergeben. 

 

Zu 4:

Bereits vor Fertigstellung des vorliegenden ISEKs wurde die Bearbeitung von Maßnahmen, die für die nachhaltige Stadt- und Grünentwicklung in Offenbach eine hohe Priorität haben, beschlossen. Auch wurden in das ISEK solche Maßnahmen integriert, die bereits angedacht und im Haushalt etatisiert waren. Somit kann eine zügige Umsetzung des Programms „Zukunft Stadtgrün“ und ein zeitnaher Fördermittelabruf gewährleistet werden. Zu den bereits begonnenen Maßnahmen bzw. Teilprojekten der Maßnahmen zählen:

-     Maßnahme 2: Sanierung des Dreieichparks (Grundsatzbeschluss zum Parkentwicklungskonzept Dreieichpark vom 02.11.2017, Nr. 2016-21/DS-I(A)0294),

-     Maßnahme 3: Lückenschluss am Sana-Klinikum (Magistratsbeschluss zum Grundstückserwerb Starkenburgring am 4.12.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0722, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 648 mit der Bezeichnung „Klinikum Offenbach“ vom 31.01.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0541),

-     Maßnahme 10: Renaturierung des Röhrgrabens (Grundsatzbeschluss zur Renaturierung des Röhrgrabens vom 31.01.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0537).

 

Um auch weiterhin eine zügige Maßnahmenumsetzung zu gewährleisten, gilt es weitere Maßnahmen zu beschließen und mit der Umsetzung ab 2020 zu beginnen. Dies sind:

-     Maßnahme 12: Aufwertung des Hainbachtals durch eine Wildnisfläche,

-     Maßnahme 18: Lückenschluss des Grünrings an der Waldstraße,

-     Maßnahme 20: Öffentlichkeitsarbeit.

Die beiden investiven Maßnahmen (12 und 18) zielen auf die Verknüpfung von Grünräumen. Durch die Vernetzung des Stadtgrüns erhöht sich nicht nur das Grünvolumen und die Zugänglichkeit der Grünflächen, sondern es werden auch die vielfältigen Funktionen von Stadtgrün gestärkt, wie Biodiversität, Klimavielfalt oder Erholung.

 

Öffentlichkeitsarbeit (Maßnahme 20) ist eine nicht investive Maßnahme, die ab 2020 für die Programmlaufzeit begleitend umgesetzt werden soll. Sie hat die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung zum Ziel. Auch das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten und die Aktivierung lokaler Akteure zur Sicherung und Stärkung des Stadtgrüns nimmt einen wesentlichen Teil der Öffentlichkeitsarbeit ein. Ziel ist es, darzustellen, welche Möglichkeiten (z. B. Eigenheimbesitzer oder Gewerbetreibende) es gibt, um die Stadt grüner zu machen sowie die Biodiversität und Klimavielfalt in der Stadt zu stärken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Programmgebiet