Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Februar 2020

 

 

 

 

 

TOP 6
Soziale Stadt (HEGISS) Offenbach Nordend
hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept und Programmgebiet nach
§ 171 e Baugesetzbuch (BauGB)

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-518 (Dez. IV und Dez. III, Amt 60 und Amt 81) vom 18.12.2019, 2016-21/DS-I(A)0731

Ergänzungsantrag Die LINKE. vom 05.02.2020, 2016-21/DS-I(A)0731/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0731

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Das in der Anlage 1 planzeichnerisch dargestellte Gebiet der Stadtteile Nordend, Kaiserlei und Zentrum der Stadt Offenbach am Main wird gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB als Programmgebiet „Soziale Stadt – Nordend“ beschlossen.

 

2.     Dem in der Auslage beigefügten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) gemäß § 171 e Abs. 4 BauGB für das Programmgebiet „Soziale Stadt – Nordend“ als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen wird zugestimmt.

 

3.     Der als Anlage 2 beigefügte Rahmenplan wird gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

4.     Für die in der Auslage aufgeführten, umfassend beschriebenen Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird ein Investitionsvolumen in Höhe von rd. 37,3 Mio € geschätzt. Die Refinanzierung der kommunalen Kostenanteile erfolgt über Bundes- und Landesmittel der Städtebauförderung zu einem Anteil von 60 - 90 %.

Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist von der Verfügbarkeit von städtischen Haushaltsmitteln und personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung abhängig.

 

5.     In der rd. zehnjährigen Laufzeit des Programms „Soziale Stadt“ sind investive Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 14,6 Mio € prioritär auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und sukzessive im Haushalt der Stadt zu verankern. Hierzu zählen die konkreten Projekte:

 

-       Umbau des Goetherings,

-       Umgestaltung des Goetheplatzes,

-       Umgestaltung des Parkplatzes am Karl-Carstens-Platz,

-       Umgestaltung der Schulhöfe,

-       Nachnutzung des 2. Polizeireviers,

-       Entwicklung des Parks am Nordkap,

-       Entwicklung der Fläche unterhalb der A661,

 

sowie übergeordnete Maßnahmen, die teilweise in den konkreten Projekten zu berücksichtigen oder noch zu Projekten zu konkretisieren sind:

 

-       Umgestaltung von Blockinnenbereichen und Vorgärten,

-       Ausbau des Fußwegenetzes und Sanierung der Gehwege,

-       Ausbau der Fahrradinfrastruktur,

-       Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen,

-       Förderung der Biodiversität,

-       Ausbau von Spiel- und Grünflächen im Quartier.

 

Für die einzelnen Maßnahmen sind im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

6.     Die Maßnahmen

-       Erhalt der Nutzungsmischung,

-       Zukunftskonzeption EVO-Gelände,

-       Strategische Zwischennutzungen,

-       Förderung kultureller Angebote,

-       Einrichtung eines Verfügungsfonds,

sind als nicht-investive Maßnahmen nach Möglichkeit sukzessive aufzugreifen und umzusetzen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0731/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Unter Punkt 6. wird folgende Maßnahme ergänzt:

 

„Erhaltungssatzung“ (Milieuschutz) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

 

 

2016-21/DS-I(A)0731

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.      Das in der Anlage 1 planzeichnerisch dargestellte Gebiet der Stadtteile Nordend, Kaiserlei und Zentrum der Stadt Offenbach am Main wird gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB als Programmgebiet „Soziale Stadt – Nordend“ beschlossen.

 

2.      Dem in der Auslage beigefügten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) gemäß § 171 e Abs. 4 BauGB für das Programmgebiet „Soziale Stadt – Nordend“ als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen wird zugestimmt.

 

3.      Der als Anlage 2 beigefügte Rahmenplan wird gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

4.      Für die in der Auslage aufgeführten, umfassend beschriebenen Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird ein Investitionsvolumen in Höhe von rd. 37,3 Mio € geschätzt. Die Refinanzierung der kommunalen Kostenanteile erfolgt über Bundes- und Landesmittel der Städtebauförderung zu einem Anteil von 60 - 90 %.

Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist von der Verfügbarkeit von städtischen Haushaltsmitteln und personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung abhängig.

 

5.      In der rd. zehnjährigen Laufzeit des Programms „Soziale Stadt“ sind investive Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 14,6 Mio € prioritär auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und sukzessive im Haushalt der Stadt zu verankern. Hierzu zählen die konkreten Projekte:

 

-       Umbau des Goetherings,

-       Umgestaltung des Goetheplatzes,

-       Umgestaltung des Parkplatzes am Karl-Carstens-Platz,

-       Umgestaltung der Schulhöfe,

-       Nachnutzung des 2. Polizeireviers,

-       Entwicklung des Parks am Nordkap,

-       Entwicklung der Fläche unterhalb der A661,

 

sowie übergeordnete Maßnahmen, die teilweise in den konkreten Projekten zu berücksichtigen oder noch zu Projekten zu konkretisieren sind:

 

-       Umgestaltung von Blockinnenbereichen und Vorgärten,

-       Ausbau des Fußwegenetzes und Sanierung der Gehwege,

-       Ausbau der Fahrradinfrastruktur,

-       Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen,

-       Förderung der Biodiversität,

-       Ausbau von Spiel- und Grünflächen im Quartier.

 

Für die einzelnen Maßnahmen sind im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

6.      Die Maßnahmen

-       Erhalt der Nutzungsmischung,

-       Zukunftskonzeption EVO-Gelände,

-       Strategische Zwischennutzungen,

-       Förderung kultureller Angebote,

-       Einrichtung eines Verfügungsfonds,

sind als nicht-investive Maßnahmen nach Möglichkeit sukzessive aufzugreifen und umzusetzen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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