Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Februar 2020

 

 

 

 

 

TOP 14
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Haydnstraße 10
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-014 (Dez. I, Amt 80) vom 22.01.2020,
2016-21/DS-I(A)0739

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.         Das zum 31.08.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Haydnstraße 10 = 436 m² wird um 40 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins beträgt 4.316,40 EUR/Jahr (9,90 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung