Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Februar 2020

 

 

 

 

 

TOP 16
Sanierung und Erweiterung Geschwister-Scholl-Schule,
Erich-Ollenhauer-Straße 1, 63073 Offenbach a. M.
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-026 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.01.2020,
2016-21/DS-I(A)0741

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 29.500.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 03060100.0951000060, Investitionsnummer 0306010900601201 "Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung - SP" wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2018 und früher:      2.575.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                              885.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                           3.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                           7.090.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                           9.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                           5.950.000,00 €

Gesamt                                                 29.500.000,00 €

 

Die (Rest)Mittel 2019 und früher stehen vorbehaltlich der Resteübertragung zur Verfügung. Die Haushausmittelbereitstellung 2020 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 24.500.000,00 € auf 29.500.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2021 von 7.000.000,00 € auf 7.090.000,00 €, die Erhöhung der Haushaltsmittel 2022 von 7.000.000,00 € auf 9.500.000,00 €, und die Erhöhung der Haushaltsmittel 2023 von 3.540.000,00. € auf 5.950.000,00 € erfolgte im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

3.     Die Finanzierung i. H. v. 29.500.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.187.055,89 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 838.855,89 €/p.a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung