Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0746Ausgegeben am 18.02.2020

Eing. Dat. 06.02.2020

 

 

Entwurf der Landesregierung für das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 03.12.2019

hier: Umsetzung in der Stadt Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-043 (Dez. II und III, Amt 81) vom 05.02.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der o. g. Gesetzesentwurf sieht die Option zur Bildung einer Integrationskommission anstelle eines Ausländerbeirats vor. Die Stadt Offenbach hat keinen Anlass, von dieser Option Gebrauch zu machen und hält an ihrem etablierten Ausländerbeirat fest. Die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Ausländerbeirat soll fortgesetzt

werden.

 

 

Begründung:

 

Der Offenbacher Ausländerbeirat wurde am 21.02.1985 konstituiert und damit bereits sieben Jahre bevor die hessische Landesregierung eine gesetzliche Verpflichtung dazu in der HGO verankerte. Damit hat der Ausländerbeirat in Offenbach, anders als in anderen Städten, eine besonders lange Tradition. Diese Tradition und die gewachsenen Strukturen sollen weiter gepflegt werden, denn Beteiligungsmöglichkeiten der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der Kommunalpolitik sind gerade in einer Stadt wie Offenbach von großer Bedeutung. Die Stadt arbeitet mit diesem Gremium seit vielen Jahren gut und vertrauensvoll zusammen und schätzt die Arbeit der Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats, die mit großem Engagement erfolgt. Es gibt daher in Offenbach keinen Grund, eine alternative Form der

Wahrnehmung der Interessen der ausländischen Bevölkerung der Stadt zu wählen.

Anlage:

Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung

kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 03.12.2019

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.