Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0753Ausgegeben am 20.02.2020
Eing. Dat. 20.02.2020
Gestaltungsbeirat Offenbach am Main
hier: Beschluss über die Berufung der Mitglieder des Gestaltungsbeirats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-071 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.02.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Folgende Mitglieder werden in den Gestaltungsbeirat berufen:
1. Herr Martin Haas
2. Frau Rebekka Junge
3. Herr Thorsten Kock
4. Frau Regina Stottrop
5. Herr Ruben Lang
Begründung:
Gemäß Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2019 wurde die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats beschlossen. Auf Grundlage von § 2 (2) der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Gestaltungsbeirats auf Vorschlag des zuständigen Baudezernenten im Einvernehmen mit den zuständigen Fachämtern (Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bauaufsichtsamt) durch Bechluss der Stadtverordnetenversammlung berufen. Für die Besetzung des Gestaltungsbeirats werden die oben genannten Mitglieder vorgeschlagen.
Gemäß § 2 (3) der Geschäftsordnung werden die Mitglieder auf drei Jahre (Zeitraum 2020-2022) berufen.
Der Anlage sind Kurzportraits der vorgeschlagenen Mitglieder zu entnehmen.
Hinweis zu den Anforderungen an die Mitglieder des Gestaltungsbeirats:
Gemäß § 2 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats dürfen die Mitglieder im Stadtgebiet weder planerisch noch beratend tätig sein. Damit soll die Unabhängigkeit und Objektivität des Gremiums gewahrt werden, um bei stadtbildprägenden – also nach außen / in den öffentlichen Raum wirksamen – Einzelvorhaben die städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu erhöhen. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die bspw. Umbauten im Innenraum zum Gegenstand haben und keinerlei Außenwirkung erzielen.
Nichtöffentliche Anlage:
Kurzporträts der Mitglieder des Gestaltungsbeirats
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.