Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0754Ausgegeben am 20.02.2020

Eing. Dat. 20.02.2020

 

 

 

 

 

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen

hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-072 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.02.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0422 vom 14.06.2018 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 52.470.000,00 € wird zugestimmt.

Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf der Basis einer Kostenschätzung der Kostenansätze nach dortiger Rückmeldung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301:

Haushaltsmittel bis 2017:                       23.800.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                5.200.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                8.280.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                9.190.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                6.000.000,00 €

Gesamt:                                                     52.470.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 41.000.000,00 € auf 52.470.000,00 €, sowie die erforderlichen Mittelanpassungen, sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 erfolgt. Die Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 von 3.720.000,00 € auf 6.000.000,00 € erhöht. Die Haushaltsmittelbereitstellung 2020 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

52.470.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 24.10.2019):                    11.208.000,00 €

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 29.06.2016):                15.603.500,00 €

Land Hessen GVFG (Prognose Erhöhungsantrag 2020):      4.396.500,00 €

Straßenbeiträge (aktualisiert im Dez. 2019):                            4.520.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                        7.967.000,00 €

Gesamt:                                                                                         52.470.000,00 €

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehmen.

 

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 1.357.113,50 €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss aus dem Jahr 2015 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 30.05.2018, Nr. 2016-21/DS-I(A) 0422 der Maßnahme „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Um- bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ mit einem Kostenaufwand von 41.000.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301, zugestimmt.

 

Seit Baubeginn Anfang des Jahres 2017 wurden die ersten beiden Bauphasen sowie etwa 70 % der dritten Bauphase der Baumaßnahme umgesetzt. Im Bauablauf wurden über vom Magistrat bzw. Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vergabevorlagen diverse Nachträge beauftragt. Die Finanzierung dieser Nachträge erfolgte über den geplanten Baukostenrahmen und den Ansatz „Unvorhergesehenes“. Mit den zuletzt erteilten Aufträgen sind die eingeplanten Baukosten und der Ansatz „Unvorhergesehenes“ nahezu ausgeschöpft. Da nach den Erfahrungen aus den ersten Bauphasen weitere Nachträge zu erwarten sind, soll der finanzielle Gesamtrahmen des Bauvorhabens auf 52.470.000,00 € erhöht werden. Damit ist sichergestellt, dass weitere Nachträge nicht zum Stillstand der Baustelle führen, weil Aufträge erst nach entsprechenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung erteilt werden könnten.

 

Nach drei Jahren Bauzeit sind rund 70 Nachträge in Höhe von etwa 12 Mio. € durch diverse zusätzliche Leistungen bzw. Leistungsänderungen der Baufirma eingereicht worden. Von diesen sind etwa 5 Mio. € bereits über Beschlüsse freigegeben worden. 

 

Als Ansatz für die Erhöhung des Baubudgets wird die Höhe der bisherigen Nachträge angenommen und auf die weiteren geplanten Baumaßnahmen (Bauphasen) hochgerechnet. Es ergibt sich für die weiteren beiden Baujahre inkl. der noch nicht monetär bewerteten Bauzeitverlängerung eine Summe in Höhe von rund 10 Mio. €. Für die Baunebenkosten wurden zusätzlich rund 1 Mio. € eingerechnet. Diese Summe beinhaltet u. a. die Kosten auf Grund der Bauzeitverlängerung für Ingenieurleistungen und Projektsteuerung, einen erhöhten Koordinierungsaufwand für Leistungen Dritter, Anpassung der Ausführungsplanung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie das zwingend benötigte Claim Management („Nachforderungsmanagement“). Durch das Claim Management können Nachträge der Baufirma minimiert bzw. auch vermieden werden.  

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit einer Verlängerung der Bauzeit bis Herbst 2021 zu rechnen. Aus der Thematik der Bauzeitverlängerung können weitere finanzielle Forderungen entstehen.

 

Kostenanteil Bund

Der Bund trägt gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil, und der Stadt Offenbach am Main vom 12.06.2012, nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel 41,6 % der Kosten der Autobahnanschlussstelle BAB A661. Die Anteile der Mehrkosten, die diese Vereinbarungen betreffen, werden demgemäß anteilig vom Bund getragen. Der Bund hat mit Schreiben vom 24.10.2019 den Erhöhungsantrag akzeptiert und die Zahlen im Straßenbauplan Entwurf 2020 entsprechend aktualisiert. Es ergibt sich somit ein Kostenanteil in Höhe von 11.208.000,00 €.

 

Förderung durch Land Hessen (GVFG)

Der bewilligte Förderantrag kann durch Nachmeldung von zusätzlich angefallenen Leistungen angepasst werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die zuwendungs-fähigen Mehrkosten nach entsprechenden Förderansätzen gefördert werden. In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern von Bund und Land wurde Zustimmung zur Anpassung der Fördersummen signalisiert. Die GVFG-Förderung in Höhe von 15.603.500,00 € wurde mit dem Bescheid vom 29.06.2016 abgesichert. Ein Erhöhungsantrag in Höhe von ca. 4,4 Mio. € wird demnächst bei Hessen Mobil eingereicht. Ob dem Antrag in voller Höhe zugestimmt wird, ist zurzeit noch offen.

 

Durchlaufende Kosten

Zur optimalen Integration der notwendigen Leistungen für die Versorgungsträger in den Bauablauf des Vorhabens werden diese durch den Generalunternehmer ausgeführt. Die Stadt Offenbach finanziert die Leistungen vor und stellt entsprechend der geschlossenen Vereinbarungen mit den Versorgungsträgern die getätigten Leistungen den Versorgungsträgern in Rechnung. Die Vergangenheit hat eine schleppende und nicht vollständige Bezahlung der Rechnungen gezeigt.

 

Straßenbeiträge

Soweit die Mehrkosten beitragsfähig sind und die entsprechenden Abschnitte betreffen, erhöhen sich die zu erwartenden Beitragsrückflüsse. Die Straßenbeiträge wurden im Dezember 2019 auf Grundlage der bisher bekannten Kosten und Nachträge hochgerechnet. Die exakte Berechnung und die entsprechende Zuordnung der Straßenbeiträge zu den beitragsfähigen Abschnitten erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme.

 

Kommunaler Anteil

In dem zwischen der Stadt Offenbach und der Stadt Frankfurt abgeschlossenen Letter of Intent vom 27.02.2012 (DS-I(A)0175) wird die Übernahme von 8.775.000,00 € durch die Stadt Frankfurt geregelt. Die Beteiligung der Stadt Frankfurt ist damit als fix und nicht mehr verhandelbar anzusehen.

Der derzeit beschlossene Anteil der Stadt Offenbach in Höhe von 4.928.500,00 € erhöht sich um 3.038.500,00 € und beträgt somit zunächst 7.967.000,00 €. Diese Summe verringert sich jedoch durch die vorgenannten zu erwartenden Kostenübernahmen durch Bund und Land bzw. Rückflüsse aus den Straßenbeiträgen.

 

Die endgültige Verteilung der Kostenanteile (Bund, Land Hessen GVFG, Straßenbeiträge) zur Refinanzierung ergibt sich nach Abzug der Beiträge aus dem geprüften Schlussverwendungsnachweis des Fördergebers.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 1.357.113,50 €/p. a.

 

Diese liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Kostenkontrollen