Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0758Ausgegeben am 20.02.2020

Eing. Dat. 20.02.2020

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 645

„Strahlenberger Straße Ost“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-081 (Dez. IV, Amt 62 und 60) vom 19.02.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet mit dem Geltungsbereich in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, die Flurstücke 313/12, 313/13, 313/14, 313/15, 313/16, 313/18, 313/19, 313/20, 313/21, 313/22, 313/23, 313/24, 313/25, 313/26, 313/27, 313/28, 314/3, 345/8, 345/52, 345/53, 345/54, 345/68, 345/69, 345/70, 345/71, 345/72, 345/73, 345/74, 345/75, 345/76, 359/1 sowie teilweise 345/42 und 360/1 umfassend, umgrenzt im Norden von der nördlichen Grenze der Strahlenbergerstraße Flurstück 345/8, im Osten von der östlichen Grenze des Flurstück 345/8 sowie des Flurstücks 359/1 und der Verlängerung dieser Linie nach Süden, im Süden von der südlichen Grenze der Berliner Straße Flurstück 360/1, im Westen von der westlichen Grenze der Flurstücke 345/75 und 345/52 und der Verlängerung der östlichen Grenze dieser Flurstücke nach Norden. Die Flurstücke 345/52 und 345/75 gehören nicht zum Vorhaben, sind jedoch Bestandteil des Bebauungsplans,- sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 18.02.2020, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

2.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 6) wird zugestimmt.

 

3.    Die Verhandlungen für den Durchführungsvertrag sind noch nicht abgeschlossen. Der fertige Entwurf wird den Stadtverordneten noch vor dem Satzungsbeschluss zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Das ca. 5 ha umfassende Gelände östlich des Kaiserleikreisels wurde vormals durch die Kraftwerk Union AG (KWU) mit den beiden weithin sichtbaren bis zu 23-geschossigen Büro-Hochhäusern der 1970er Jahre genutzt. Nach langjährigem

Leerstand der meisten Anlagen auf dem Vorhabengrundstück beabsichtigt der Vorhabenträger nun die Umnutzung der beiden prägenden Hochhäuser zu Wohnzwecken und auf dem weiteren Gelände den Rückbau bestehender Anlagen und Errichtung neuer Bauten. Insgesamt soll ein gemischt genutztes Quartier aus Wohnen und Gewerbe (u. a. Dienstleistung, Büronutzung, ergänzende Nahversorgungsangebote und weitere im Bebauungsplan zu definierende Nutzungen) entstehen.

Die Lage am Übergangsbereich vom Kaiserlei zum Nordend bietet sehr gute Voraussetzungen für die Schaffung eines belebten Stadtquartiers, welches ein Scharnier zwischen den beiden Stadtteilen bilden kann. Durch das Vorhaben bietet sich die Chance, das westliche Eingangstor nach Offenbach attraktiver zu gestalten, einen jahrzehntelangen Leerstand zu beseitigen und zugleich den umliegenden Stadtraum zu beleben.

 

Das Vorhaben kann in weiten Teilen nach § 34 BauGB realisiert werden. Für einen ersten Abschnitt des Vorhabens liegt bereits eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB vor. Entkernungsarbeiten und Abrissarbeiten an einzelnen Bestandsgebäuden laufen seit 2017. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll darüber hinaus weitere Sachverhalte rechtsverbindlich klären:

 

-       Lösung der Stellplatzproblematik durch ein Parkhaus,

-       Verschiebung von Nutzungen zwischen den Bauteilen,

-       Definition von Gebäudekubaturen und auskragender Bauteile im öffentlichen Raum,

-       Weiterentwicklung der Freiflächenplanung inklusive Seitenraumneugestaltung der Strahlenbergerstraße und Berliner Straße,

-       Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe (u. a. Dienstleitung, Büronutzung, ergänzende Nahversorgungsangebote und weitere im Bebauungsplan definierte Nutzungen) und deren Verteilung auf dem Areal

-       Maß der Baulichen Nutzung (über die Baugenehmigung hinausgehend)

-       Definition von Raumkanten entlang der umliegenden Straßen

-       Aufteilung des Straßenraumes entlang der Berliner Straße und am Goethering

-       Gestaltung der Vorgartenzonen

-       Sicherung der Abstandsflächen

-       Lage und Dimensionierung der neuen Planstraße parallel zur A661 zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße

 

Die Planung soll im Vorhabenbezug mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) sowie einem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag erfolgen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 645 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das weitere Bauvorhaben schaffen. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

Der Vorhabenträger hat am 23.09.2015 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme der mit der B-Plan-Aufstellung entstehenden Planungs- und Erschließungskosten sowie die Kosten aller erforderlichen Fachgutachten bestätigt.

Die Realisierung des Vorhabens in allen Teilen innerhalb einer zu bestimmenden Frist wird im Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss geregelt.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 645 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Offenbach am Main am 10.12.2015 beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Offenbach-Post am 07.03.2016. Aufgrund der Komplexität des Gesamtvorhabens hat sich das Projekt gegenüber dem Stand Ende 2015 zwischenzeitlich deutlich weiterentwickelt. Aus diesem Grund erfolgte mit Beschluss durch die StVV vom 29.11.2018 die Anpassung des städtebaulichen Vorvertrags und des Geltungsbereichs des Bebauungsplans an den neuen Projektstand.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 645 mit Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 2:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 19.08.2019 bis einschließlich 19.09.2019 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 09.08.2019 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am 05.09.2019 eine öffentliche Bürgerversammlung statt. Darin wurden die Ziele, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert; außerdem gab es die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 08.08.2019 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 19.09.2019 aufgefordert. Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen und das Ergebnis der Auswertung sind in der Anlage 6 dargestellt. Der Scoping-Termin fand am 16.03.2016 statt, der Umweltbericht ist in der Begründung als separater Teil enthalten.

 

Zu 3:

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrags wird aktuell zwischen der Stadt Offenbach am Main und dem Vorhabenträger verhandelt. Die Stadtverordnetenversammlung erhält nach erfolgreichem Abschluss dieser Abstimmung Gelegenheit, den Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und die in Anlage 5 aufgeführten Gutachten aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg eines Nachtragsantrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1)        Bebauungsplan - Planzeichnung

2)        Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

3)        Begründung mit Umweltbericht und Anlagen zum Umweltbericht

4)        Vorhaben- und Erschließungsplan

5)        Liste der Gutachten

6)        Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.