Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2020

 

 

 

 

 

TOP 9
Grundstückserwerb Strahlenbergerstraße, 63067 Offenbach am Main

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-061 (Dez. I, Amt 80) vom 19.02.2020,
2016-21/DS-I(A)0750


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 345/52 = 950 m² und Nr. 345/75 = 346 m², gesamt somit 1.296 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 1.555.200,00 EUR (1.200,00 EUR/m²) und wird innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     In dem vorstehenden Kaufpreis ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 100.000,00 EUR für Mehraufwendungen seitens der Verkäufer für Umplanung, Genehmigung und erhöhte Baukosten für die auf den Kaugrundstücken genehmigten 34 Kfz.-Stellplätze enthalten.

4.     Bei Weiterverkauf der beiden Kaufgrundstücke durch die Stadt Offenbach am Main erhalten die Verkäufer eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe von 90 % des Mehrerlöses. Von der Kaufpreisnachzahlung wird der unter 3. bezeichnete Ausgleichsbetrag in Abzug gebracht.

5.     Die Kauffläche wird im Rahmen der Fertigstellung des Projektes der Veräußerer als Baustelleneinrichtungsfläche bis zum März 2022 kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Bedarfsfall kann die Nutzungsdauer verlängert werden, soweit die Kaufgrundstücke nicht für das geplante Bauvorhaben benötigt werden.

6.     Die Verkäufer erhalten ein Rückkaufsrecht für die beiden Grundstücke zum jetzigen Kaufpreis, falls innerhalb von 7 Jahren nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages die beiden Kaufgrundstücke nicht an einen Dritten weiterverkauft sind.

7.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

8.     Die erforderlichen Mittel für den Kaufpreis sowie für die Nebenkosten i.H.v. ca. 1.680.000,00 EUR stehen vorbehaltlich der Genehmigung der Resteübertragung im Haushaltsjahr 2020 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

9.     Die Verkäufer errichten zwischen ihrem eigenen Objekt und den Kaufgrundstücken eine Planstraße. Die Stadt Offenbach erstattet den Verkäufern mindestens 2/3 der anfallenden Bau- und Planungskosten sowie aller sonstigen abrechenbaren Kosten
öffentlicher Erschließungsleistungen gem. BauGB (einschließlich Gemeindeanteil). Die Abrechnung der jeweiligen Anteile an den vorgenannten Kosten richtet sich nach der oberirdischen Geschossfläche in allen Stockwerken der jeweiligen Gebäude auf den durch die Planstraße erschlossenen Grundstücken. Die Geschossfläche ist unabhängig von der Nutzungsart und der Raumqualitäten (Aufenthaltsräume) allein nach dem Maß der Außenkanten der jeweiligen Gebäude zu ermitteln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist mit einem Kostenbetrag für die Herstellung der Planstraße von ca. 600.000,00 EUR zu rechnen. Da dem Vorhabenträger noch nicht alle Anforderungen in Bezug auf den Straßenausbau bekannt sind handelt es sich bei dem vorstehenden Betrag um eine Grobkostenschätzung. Die Veranschlagung des städt. Kostenanteils in Höhe von ca. 400.000,00 EUR erfolgt für das Haushaltsjahr 2022 bei Produktkonto 10010200.0500000080 (unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten).

10.  Die Veräußerer und die Stadt Offenbach verzichten nachbarschaftsrechtlich gegenseitig auf die Einhaltung von Abstandsflächen im Zusammenhang mit der Bebauung der jeweiligen Projektgrundstücke.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung