Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2020

 

 

 

 

 

TOP 13
Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der
weiterführenden Straßen
hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-072 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.02.2020,
2016-21/DS-I(A)0754


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0422 vom 14.06.2018 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 52.470.000,00 € wird zugestimmt.

Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf der Basis einer Kostenschätzung der Kostenansätze nach dortiger Rückmeldung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301:

Haushaltsmittel bis 2017:                       23.800.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                5.200.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                8.280.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                9.190.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                6.000.000,00 €

Gesamt:                                                     52.470.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 41.000.000,00 € auf 52.470.000,00 €, sowie die erforderlichen Mittelanpassungen, sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 erfolgt. Die Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 von 3.720.000,00 € auf 6.000.000,00 € erhöht. Die Haushaltsmittelbereitstellung 2020 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

52.470.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 24.10.2019):                    11.208.000,00 €

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 29.06.2016):                15.603.500,00 €

Land Hessen GVFG (Prognose Erhöhungsantrag 2020):      4.396.500,00 €

Straßenbeiträge (aktualisiert im Dez. 2019):                            4.520.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                        7.967.000,00 €

Gesamt:                                                                                         52.470.000,00 €

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehmen.

 

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 1.357.113,50 €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss aus dem Jahr 2015 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung