Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2020

 

TOP 16
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 633 mit der Bezeichnung „Wohngebiet östlich der Siemensstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-076 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.02.2020,
2016-21/DS-I(A)0757

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bürgel, Flur 8, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 633 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wurde zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses umgrenzt wie folgt:

-    Im Norden: Von den Nord- und Nordwestgrenzen der Grundstücke 12/24, 12/25 und 12/31. Das Grundstück 12/30 liegt nicht im Geltungsbereich.

-    Im Osten: Von einer Linie, die in ca. 100 m Entfernung von der Siemensstraße parallel zu dieser Straße verläuft und die heutigen Grundstücke 12/24, 12/25 und 12/26 durchschneidet.

-    Im Süden: Von den Süd- und Südwestgrenzen der Grundstücke 12/24 und 12/31.

-    Im Westen: Von der Grenze zwischen den Grundstücken 12/24 und 12/31 einerseits und der Siemensstraße bzw. dem Grundstück 12/30 andererseits.

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt. Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die Flurstücke der Gemarkung Bürgel, Flur 8, Flurstücksnummern 12/24, 12/31, sowie Teile von 12/25 und Teile von 12/26. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Zwischenzeitlich wurden die Flurstücke teilweise vereinigt und neu geteilt. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 8, 12/37 und 12/38 (teilweise, westlicher Teil). Der Geltungsbereich des Aufhebungsbeschlusses ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 633 sollte das Planungsrecht auf einer Fläche von ca. 1,5 ha für den Bau eines Wohngebiets mit 70 Reihenhäusern inklusive interner Erschließung und Gemeinschaftsanlagen geschaffen werden. Das Vorhaben ist in der beantragten Form nicht mehr umsetzbar.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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