Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0771Ausgegeben am 19.03.2020

Eing. Dat. 19.03.2020

 

 

 

 

 

Entwicklung und Neubebauung des Gebietes des ehemaligen Güterbahnhofes (B-Plan Nr. 647)

Benennung der neuen Erschließungsstraße und Neufestlegung der Straße „In der Kalkwiese“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-127 (Dez. IV, Amt 62) vom 18.03.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“ geplante Erschließungsstraße „Planstraße A“ (Anlage 1) erhält die Bezeichnung:

 

       Am alten Güterbahnhof             (938)                   Straße, Platz

 

2.    Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.1990 (DS I (A) 393) wird aufgrund der Neuplanung des Bebauungsplans Nr. 647 hinsichtlich der Festlegung der Straße „In der Kalkwiese“ aufgehoben und diese wie folgt neu festgelegt (Anlage 2):

 

       In der Kalkwiese                         (939)                   Straße.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.

 

Das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs wird durch den B-Plan 647 neu überplant.

Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erweist es sich als sinnvoll, bereits für den Entwurf des B-Plans bis zum Satzungsbeschluss die neuen Straßenbenennungen zu verwenden, um eindeutige Aussagen im weiteren Verfahrensablauf treffen zu können.

Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes 647 ist es zur eindeutigen Zuordnung der zukünftigen Baugrundstücke und zur Gewährleistung der Ordnung im Stadtgebiet notwendig, eine Straßenbenennung der neuen Erschließungsstraße („Planstraße A“) vorzunehmen.

 

Die Auswahl des Straßennamens für die neue Erschließungsstraße erfolgte in Abstimmung mit dem Ältestenrat.

 

Zu 2.

 

Die neue Planung des Bebauungsplans Nr. 647 führt aufgrund einer geplanten, notwendigen Schallschutzwand im östlichen Bereich der Straße „An der Kalkwiese“ zu einer geänderten Straßenführung. Aufgrund der erforderlichen Schallschutzwand ist die vormals geplante Durchfahrt zur Mühlheimer Straße nicht mehr möglich. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.1990 (DS I (A) 393) ist daher teilweise aufzuheben bzw. zu ändern.

Anlagen:

1) Übersichtsplan zu beschließende Straße „Am alten Güterbahnhof“

2) Übersichtsplan neufestzulegende Straße „In der Kalkwiese“

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.