Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2020

 

 

 

 

 

TOP 13
Teilneubau Kita (3) – Rödernstraße 25, Gesamtsanierung - KIPB
hier: Ergänzender Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-125 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.03.2020,
2016-21/DS-I(A)0769

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Bestandssanierung Kita (3), Rödernstraße 25, 63065 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 6.300.000,00 € um 470.000,00 € auf nun­mehr 6.770.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 470.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 – Rödernstraße, Gesamtsanierung – KIPB“, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                         1.100.000,00 €

Haushaltsmittel 2019                                                              2.600.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                                             3.070.000,00 €

Gesamt:                                                                                    6.770.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 6.300.000,00 € auf 6.770.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 2.600.000,00 € um 470.000,00 € auf 3.070.000,00 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 erfolgt.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) sowie aus Kreditmarktmitteln und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

Zuweisung Bund (KIP I):                                                        4.913.802,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                    1.856.198,00 €

Gesamt:                                                                                    6.770.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 361.700,80 € um 60.912,00 € auf insgesamt 422.612,80 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 182.049,21 € (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten) erhöhen sich um 6.625,76 € auf 188.674,97 €.

 

5.  Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabe-beschlusses 2016-21/DS-I(A)0578 vom 28.03.2019 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

6.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projekt-steuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die

 

      Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten

      Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Neubau

      anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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