Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2020

 

 

 

 

 

TOP 15
Entwicklung und Neubebauung des Gebietes des ehemaligen Güterbahnhofes
(B-Plan Nr. 647)
Benennung der neuen Erschließungsstraße und Neufestlegung der Straße
„In der Kalkwiese“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-127 (Dez. IV, Amt 62) vom 18.03.2020,
2016-21/DS-I(A)0771

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“ geplante Erschließungsstraße „Planstraße A“ (Anlage 1) erhält die Bezeichnung:

 

       Am alten Güterbahnhof             (938)                   Straße, Platz

 

2.    Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.1990 (DS I (A) 393) wird aufgrund der Neuplanung des Bebauungsplans Nr. 647 hinsichtlich der Festlegung der Straße „In der Kalkwiese“ aufgehoben und diese wie folgt neu festgelegt (Anlage 2):

 

       In der Kalkwiese                         (939)                   Straße.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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