Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2020

 

TOP 16
Rhein-Main Abfall GmbH (RMA GmbH)
hier: Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung in der Region Rhein-Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-130 (Dez. II, Amt 20) vom 18.03.2020,
2016-21/DS-I(A)0772

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

I.    Die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung in der Region Rhein-Main auf der Grundlage des Vertragswerks vom 21. Dezember 1998 zur Neuordnung der Abfallwirtschaft in der Region-Main wird über den
31. Dezember 2023 hinaus um mindestens weitere 10 Jahre fortgesetzt.

 

II.  Der Änderung der Grundlagenvereinbarung vom 21. Dezember 1998 sowie der Änderung des Gesellschaftsvertrages zugestimmt.

 

1.    § 9 Abs. 1 der Grundlagenvereinbarung vom 21. Dezember 1998 wird wie folgt geändert:

 

§ 9.1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages und endet am 31.12.2033, falls mindestens eine Gebietskörperschaft spätestens 18 Monate vorher schriftlich kündigt.

 

Die übrigen Bestimmungen der Grundlagenvereinbarung, insbesondere § 9 Abs. 1 Satz 2, gelten unverändert fort.

 

2.    Der Gesellschaftsvertrag der RMA GmbH in der Fassung vom 09. Oktober 2012 wird wie folgt geändert:

 

§ 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 18 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12. 2033 zulässig.“

 

Im Übrigen gilt der Gesellschaftsvertrag unverändert fort.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung