Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2020

 

 

 

 

 

TOP 19

Umgang mit Elternbeiträgen, Essens- und Getränkegeld und Betriebskostenzuschüssen während der Geltung des Betretungsverbotes für Kindertageseinrichtungen nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 01.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0775

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.

Aufgrund des seit 16. März 2020 und vorerst bis 19. April 2020 geltenden Betretungsverbotes für Kindertageseinrichtungen nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches aufgrund (§ 2) der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 wird für den Monat April 2020 das  gemäß Beitragsordnung (§ 6 der "Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main") erhobene Essensgeld (80 €) bzw. Getränkegeld (bei einer Betreuungszeit bis max. 12 Uhr: 12 €) ausgesetzt. Wird die Dauer des Betretungsverbotes verlängert, dann verlängert sich für jeden vollen Monat auch das Aussetzen des Essens- und des Getränkegeldes automatisch. Der Einnahmeausfall für das nicht erhobene Essens- bzw. Getränkegeld wird den Trägern von Kindertagesstätten (inkl. Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach; EKO) nicht ersetzt.

 

2.

Die Elternbeiträge gemäß Beitragsordnung (§ 6 der "Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main") werden aufgrund des vorgenannten Betretungsverbotes für den Monat April 2020 ausgesetzt. 

 

3.

Die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) erhalten für den Einnahmeausfall durch nichterhobene Elternbeiträge eine pauschale Ausgleichszahlung je Betreuungsverhältnis: Für jeden Krabbelplatz erhalten die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) eine Ausgleichszahlung in Höhe der "Teilzeitplätze bis 6 Stunden". Für jeden Kindergartenplatz erhalten die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) eine Ausgleichszahlung in Höhe der "Teilzeitplätze bis 6 Stunden". Damit wird der vom Land finanzierte Betrag für die Elternfreistellung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt an die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) weitergereicht. Für jeden Hortplatz erhalten die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) eine Ausgleichszahlung in Höhe der "Teilzeitplätze bis 5 Stunden". Für Geschwisterkinder erfolgt die Ausgleichszahlung in vollem, o.g. Umfang. Die Träger von Kindertagesstätten werden aufgefordert, auch bei Erziehungsberechtigten, die einen Anspruch auf Notbetreuung geltend gemacht haben, darauf zu verzichten, einen Elternbeitrag zu erheben und damit die Leistung der betreffenden Berufsgruppen in der aktuellen Krise zu honorieren und anzuerkennen. Der EKO verfährt dementsprechend.

 

4.

Für die unter Punkt 3 genannten Ausgleichszahlungen entstehen dem städtischen Haushalt einmalige Mehrausgaben in Höhe von 83.000 €. Die Mehrausgaben werden über das PSK 06010500.7124000451 Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen (freie Träger) abgewickelt.

Sofern notwendig, wird das PSK um max. einen Betrag in Höhe von 83.000 € erhöht.

 

5.

Die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) erhalten für den Monat April 2020 die Betriebskostenzuschüsse gemäß "Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main" in vollem Umfang ausbezahlt. Für die Berechnung des „ungedeckten Elterndrittels“ wird der regelhafte Elternbeitrag herangezogen (und nicht die unter Punkt 3 benannten Betreuungsstufen für die pauschalen Ausgleichszahlungen).

 

6.

Die Elternbeiträge bei der Kindertagespflege werden für den Monat April 2020 ebenfalls ausgesetzt. Dies gilt, entsprechend der Aufforderung unter Punkt 3, auch für Erziehungsberechtigte, die einen Anspruch auf Notbetreuung geltend gemacht haben. Die Tagespflegepersonen erhalten das Pflegegeld ohne Abzüge der Elternbeiträge. Die Finanzierung erfolgt über Einsparungen im Bereich der Kindertagespflege (Der geplante Aufbau des Einsatzes von Vertretungen in der Kindertagespflege wird aufgeschoben). Für den städtischen Haushalt entstehen keine Mehrausgaben.

 

7.

Der Magistrat wird beauftragt eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Jugendamt, Kämmerei und Trägern von Kindertagesstätten (inkl. EKO) einzurichten. Auftrag der Arbeitsgruppe ist es, die im Rahmen der sogenannten Corona-Krise von Bund und Land geschaffenen Hilfsprogramme dahingehend zu überprüfen, ob die Inanspruchnahme der Hilfsprogramme eine Gegenfinanzierungsmöglichkeit bietet, damit bei etwaiger Verlängerung des Betretungsverbotes für die dem April 2020 folgenden Monate die Ausgleichszahlungen der Stadt durch die Fördermöglichkeiten des Bundes oder Landes ersetzt werden können.

 

8.

Den Betreuungsvereinen der Schulen werden ausfallende Elternentgelte für den Monat April 2020 - errechnet nach dem letzten Verwendungsnachweis - auf formlosen Antrag ersetzt.

 

9.

Solange die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus einen Ersatz der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung durch einen sog. „Sonderausschuss“ nach § 51a der Hessischen Gemeindeordnung gem. der Änderung vom 24.03.2020 i. V. m. und vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu DSI(A)0774 erfordern, werden Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu den unter 1. – 8. genannten Maßnahmen auf diesen Ausschuss übertragen, der jeweils zeitnah einberufen wird.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung