Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2020

 

 

 

 

 

TOP 20

Finanzielle Maßnahme während der Corona-Krise

Antrag Mag.-Vorlage 220-145 vom 01.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0776

Ergänzungsantrag SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE., FW vom 02.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0776/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0776, 2016-21/DS-I(A)0776/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.            Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.

 

2.            Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO
im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:

 

Amtsleitung Kämmerei:                              bis einschl.      25.000,00 €

Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer:              bis einschl.    100.000,00 €

Magistrat (mit Info an die StvV):               ab                   100.000,01 €

 

3.            Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die

nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0776/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

 

1. Bleibt gleich.

 

2. Wird nach „§100 HGO“ ergänzt durch die Worte: „im Kontext der Corona-Krise“.

 

Als Punkt 3 wird eingefügt:

 

3. Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.

 

2016-21/DS-I(A)0776 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.         Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.

 

2.         Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und

außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:

 

Amtsleitung Kämmerei:                                     bis einschl.             25.000,00 €

Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer:                       bis einschl.            100.000,00 €

Magistrat (mit Info an die StvV):                        ab                        100.000,01 €

 

3.         Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die

nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.

 

 

2016-21/DS-I(A)0776 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.

 

2.         Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und

außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:

 

Amtsleitung Kämmerei:                                     bis einschl.             25.000,00 €

Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer:                       bis einschl.            100.000,00 €

Magistrat (mit Info an die StvV):                        ab                        100.000,01 €

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung