Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2020
TOP 20
Finanzielle Maßnahme während der Corona-Krise
Antrag Mag.-Vorlage 220-145 vom 01.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0776
Ergänzungsantrag SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE., FW vom 02.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0776/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0776, 2016-21/DS-I(A)0776/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.
2. Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
3. Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die
nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0776/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:
1. Bleibt gleich.
2. Wird nach „§100 HGO“ ergänzt durch die Worte: „im Kontext der Corona-Krise“.
Als Punkt 3 wird eingefügt:
3. Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.
2016-21/DS-I(A)0776 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.
2. Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
3. Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die
nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.
2016-21/DS-I(A)0776 (alt)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.
2. Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung