Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2020
TOP 20
Finanzielle Maßnahme während der Corona-Krise
Antrag Mag.-Vorlage 220-145 vom 01.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0776
Ergänzungsantrag SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE., FW vom 02.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0776/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0776, 2016-21/DS-I(A)0776/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.
2. Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
3. Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die
nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0776/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:
1. Bleibt gleich.
2. Wird nach „§100 HGO“ ergänzt durch die Worte: „im Kontext der Corona-Krise“.
Als Punkt 3 wird eingefügt:
3. Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.
2016-21/DS-I(A)0776 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.
2. Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
3. Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die
nach der Regelung zu 2. getroffenen Entscheidungen berichten.
2016-21/DS-I(A)0776 (alt)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.
2. Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.