Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0781Ausgegeben am 30.04.2020
Eing. Dat. 30.04.2020
Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-167 (Dez. I, Amt 10) vom 29.04.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung
aus ihrer Mitte acht Stadtverordnete zur Benennung für den Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG vorschlägt.
Begründung:
Mit Beschluss des Magistrats vom 18.03.2020 und der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2020 wurde die Gesellschaft INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG gegründet. Für diese Gesellschaft ist auf Weisung durch den Magistrat der Stadt Offenbach ein Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern zu bestellen.
Nach dem Gesellschaftsvertrag der INNO GmbH & Co. KG ist die SOH GmbH als Kommanditistin verpflichtet „die zwölf Aufsichtsratsmitglieder gemäß Weisung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main zu entsenden, wobei zu diesem der Oberbürgermeister, der Kämmerer (solange er nicht zugleich Oberbürgermeister ist). Mindestens sieben Stadtverordnete der Stadt Offenbach am Main, ein/e Vertreter/in der Kämmerei der Stadt Offenbach, ein/e Vertreter/in der Hausbank der Gesellschaft, der Geschäftsführer der SOH (solange er nicht zugleich Mitglied der Geschäftsführung der der Komplementärin der Gesellschaft ist) sowie weitere Stadtverordnete zu entsenden hat, bis die Gesamtzahl von 12 Aufsichtsratsmitgliedern erreicht ist“ (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 Gesellschaftsvertrag INNO)
Zu entsenden sind daher 8 Stadtverordnete (7+1), da der Geschäftsführer der SOH zugleich Geschäftsführer der Komplementärin OPG ist und damit nicht in den Aufsichtsrat der INNO GmbH entsandt werden kann.
Um die Entsendung in die Wege zu leiten, benötigt der Magistrat nun zunächst einen Vorschlag für die acht zu entsendenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.