Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0795Ausgegeben am 04.06.2020

Eing. Dat. 04.06.2020

 

 

 

Grundstückserwerb Mühlheimer Straße / Ecke Laskastraße, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-218 (Dez. I, Amt 80) vom 03.06.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin die beiden Grundstücke Gemarkung Bürgel Flur 7 Nr. 92 mit 2.260 m² sowie Flur 7 Nr. 101/5 mit 275 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Gesamtkaufpreis für beide Grundstücke beträgt 234.487,50 EUR (92,50 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 260.000,00 EUR stehen beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Die beiden Flächen liegen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 521 aus dem Jahr 1985, in den bereits damals ein Hinweis auf den Ausbau und die Verlängerung der B 448 auf-genommen wurde. Der Magistrat wurde mit Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 29.09.2016 beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Weiterführung und zum Ausbau der B 448 in Auftrag zu geben. Auch wenn aktuell noch keine konkreten Ausführungsplanungen vorliegen, wird aus stadtplanerischer Sicht der Erwerb der Flächen dringend empfohlen, da diese Flächen bei allen westlichen Ausbauvarianten benötigt werden.

 

Die Verkäuferin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage