Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0800/2Ausgegeben am 15.06.2020

Eing. Dat. 12.06.2020

 

 

 

 

 

Besonderes Kulturprogramm in Corona-Zeiten ermöglichen

Ergänzungsantrag Stv. Imeraj (JO) vom 12.06.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

 

Im Rahmen der Konzeption des besonderen Kulturprogramms wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob von städtischer Seite aus eine (Teil-)Kostenübernahme von möglichen Eintrittsgeldern für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr für den Besuch von Musik-/Film-/Comedy- und Theateraufführungen übernommen werden kann.

 

 

Begründung:

 

Gerade in der momentanen Pandemiezeit, in der Ferienfreizeiten ausfallen, die Stadtranderholung der AWO abgesagt ist, Sportvereine noch nicht in den Offenbacher Sporthallen trainieren können und Jugendzentren nur eingeschränkt geöffnet sind, ist es wichtig gerade Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität und Unterhaltung zu bieten. Um den Zugang zu Veranstaltungen des besonderen Kulturprogramms möglichst vielen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, sollte eine (Teil-)Kostenübernahme der Eintrittsgelder durch die Stadt erfolgen, um die kulturelle Teilhabe in einer von Kurzarbeit geprägten Zeit nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern zu lassen.