Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

 

 

 

TOP 3

Bestätigung des Beschlusses des Zentralausschusses vom 22.04.2020
nach § 51a HGO

Umgang mit Betriebskostenzuschüssen, Elternbeiträgen und Essensgeld während der Geltung des Betretungsverbotes für Kindertageseinrichtungen nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches II“
Antrag Oberbürgermeister Dr. Schwenke gem. § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO i.V.m.
§ 58 Abs. 5 HGO vom 17.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0778

 

 

Beschlusslage:

Da keine Wortmeldungen erfolgen, ist der Beschluss hiermit bestätigt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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