Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

 

 

 

TOP 8
Entwicklung einer „Offenbach App“
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.03.2020, 2016-21/DS-I(A)0762
Änderungsantrag SPD vom 15.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0762/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0762

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis Herbst 2020 ein Konzept zur Entwicklung einer App im Rahmen des vorgesehenen Haushaltsansatzes vorzulegen, welche die Dienstleistungen und Angebote der Stadt, des Stadtkonzerns sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen (z.B. MainArbeit, Bundesamt für Justiz) zusammenführt. Darüber hinaus soll die App auch weitere Informationsangebote bereithalten. Hierzu gehören beispielsweise Informationen über Einschränkungen durch örtliche Baustellen, Angebote der VHS, Fahrpläne, Informationen zu Veranstaltungen und Events u.ä.m.. Insbesondere soll auch aus dem Konzept hervorgehen, welche Kosten für die Erstellung der App sowie die Folgekosten für ihre Pflege zu veranschlagen sind.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0762/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des vorgesehenen Haushaltsansatzes zeitnah ein Konzept zur Entwicklung einer App vorzulegen. Die App soll als Ergänzung zum Internetauftritt der Stadt dienen und wo möglich und sinnvoll Dienstleistungen, Angebote und Informationen der Stadt, des Stadtkonzerns sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen einfacher zugänglich und nutzbar machen.

Insbesondere soll auch aus dem Konzept hervorgehen, welche Kosten für die Erstellung der App sowie die Folgekosten für ihre Pflege zu veranschlagen sind.

 

 

2016-21/DS-I(A)0762

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis Herbst 2020 ein Konzept zur Entwicklung einer App im Rahmen des vorgesehenen Haushaltsansatzes vorzulegen, welche die Dienstleistungen und Angebote der Stadt, des Stadtkonzerns sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen (z.B. MainArbeit, Bundesamt für Justiz) zusammenführt. Darüber hinaus soll die App auch weitere Informationsangebote bereithalten. Hierzu gehören beispielsweise Informationen über Einschränkungen durch örtliche Baustellen, Angebote der VHS, Fahrpläne, Informationen zu Veranstaltungen und Events u.ä.m.. Insbesondere soll auch aus dem Konzept hervorgehen, welche Kosten für die Erstellung der App sowie die Folgekosten für ihre Pflege zu veranschlagen sind.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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