Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

 

 

 

TOP 12
Einrichtung eines Expertenrats Wirtschaftsförderung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-156 (Dez. I, Amt 80) vom 15.04.2020,
2016-21/DS-I(A)0779
Änderungsantrag SPD vom 15.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0779/1

Änderungsantrag AfD vom 15.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0779/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0779

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Die Stadt Offenbach richtet einen Expertenrat Wirtschaftsförderung ein.

 

2.  Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung wird beschlossen.

 

 

Die Anlage (Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0779/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

§ 5 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung wird ersatzlos gestrichen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0779/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Tenor des Antrags wird wie folgt unter Punkt 2. geändert:

 

2. Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung wird mit folgender Änderung beschlossen.

 

§5 Abs. 4. der Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung der Stadt Offenbach am Main wird durch folgenden Satz ersetzt:

 

„Die Sitzungen finden im Rahmen eines Abendessens im Wechsel an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet statt.“

2016-21/DS-I(A)0779

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.   Die Stadt Offenbach richtet einen Expertenrat Wirtschaftsförderung ein.

 

2.   Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung wird beschlossen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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