Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

TOP 5 c neu (TOP 15 alt)
Stadtmarketing für Offenbach
- hier: Konzeptbeschluss und Umsetzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-172 (Dez. I, Amt 13 und 80) vom 29.04.2020,
2016-21/DS-I(A)0782

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 2 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Dem beigefügten Konzept „Stadtmarketing für Offenbach – Konzept zur Umsetzung einer Organisationsstruktur durch die Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft (OSG) und die städtische Wirtschaftsförderung“ wird zugestimmt (Anlage 1).

 

2. Die Stadt Offenbach beauftragt die Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH (OSG) und die städtische Wirtschaftsförderung (Amt 80) mit der Umsetzung dieses Stadtmarketingkonzeptes für Offenbach.

 

3. Die Stadt Offenbach beauftragt die Wirtschaftsförderung, gemeinsam mit der OSG ein Kommunikationskonzept und Markenzielbild für Offenbach zu erarbeiten, das in seinem Schwerpunkt auf das Standort- und Innenstadtmarketing einzahlt.

 

4. Die Stadt Offenbach stellt der OSG für die Stadtmarketingaktivitäten von OSG und Wirtschaftsförderung ab 2020 jährliche Mittel in Höhe von 515.000 Euro, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2020 ff., zur Verfügung. Diese Summe steht im Ergebnishaushalt 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung auf dem Produktkonto 01010300.6861000613 „Stadtmarketing“ zur Verfügung.

 

5. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, zur Umsetzung dieses Beschlusses,

     a) die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) anzuweisen, den derzeit von

         der Städtischen Sparkasse Offenbach gehaltenen Geschäftsanteil an der OSG

         mbH von 25,5 % zu erwerben. 

     b) im Gesellschaftsvertrag der OSG den Unternehmensgegenstand anzupassen

         und um die Aufgabe „Stadtmarketing“ zu erweitern.

     c) einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der

OSG mbH abzuschließen, der die OSG als Stadtmarketinggesellschaft mit den vier Geschäftsfeldern „Veranstaltungsmarketing“, „Imagemarketing“, „Kommunales Marketing“ und „Tourismusmarketing“ und den hieraus folgenden Aufgaben und Aktivitäten beauftragt.

 

 

Die Anlage 1 sowie die nichtöffentliche Anlage 2 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0782

 

Herr Stv. Schnell (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1-4 sowie 5a, 5b und 5c.

 

 

2016-21/DS-I(A)0782 (Punkte 1-4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Dem beigefügten Konzept „Stadtmarketing für Offenbach – Konzept zur Umsetzung einer Organisationsstruktur durch die Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft (OSG) und die städtische Wirtschaftsförderung“ wird zugestimmt (Anlage 1).

 

2. Die Stadt Offenbach beauftragt die Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH (OSG) und die städtische Wirtschaftsförderung (Amt 80) mit der Umsetzung dieses Stadtmarketingkonzeptes für Offenbach.

 

3. Die Stadt Offenbach beauftragt die Wirtschaftsförderung, gemeinsam mit der OSG ein Kommunikationskonzept und Markenzielbild für Offenbach zu erarbeiten, das in seinem Schwerpunkt auf das Standort- und Innenstadtmarketing einzahlt.

 

4. Die Stadt Offenbach stellt der OSG für die Stadtmarketingaktivitäten von OSG und Wirtschaftsförderung ab 2020 jährliche Mittel in Höhe von 515.000 Euro, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2020 ff., zur Verfügung. Diese Summe steht im Ergebnishaushalt 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung auf dem Produktkonto 01010300.6861000613 „Stadtmarketing“ zur Verfügung.

 

2016-21/DS-I(A)0782 (Punkt 5a)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, zur Umsetzung dieses Beschlusses,

     a) die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) anzuweisen, den derzeit von

         der Städtischen Sparkasse Offenbach gehaltenen Geschäftsanteil an der OSG

         mbH von 25,5 % zu erwerben.

 

2016-21/DS-I(A)0782 (Punkt 5b)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, zur Umsetzung dieses Beschlusses,

     b) im Gesellschaftsvertrag der OSG den Unternehmensgegenstand anzupassen

         und um die Aufgabe „Stadtmarketing“ zu erweitern.

 

2016-21/DS-I(A)0782 (Punkt 5c)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, zur Umsetzung dieses Beschlusses,

     c) einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der

OSG mbH abzuschließen, der die OSG als Stadtmarketinggesellschaft mit den vier Geschäftsfeldern „Veranstaltungsmarketing“, „Imagemarketing“, „Kommunales Marketing“ und „Tourismusmarketing“ und den hieraus folgenden Aufgaben und Aktivitäten beauftragt.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung