Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

 

 

 

TOP 16
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Carl-Legien-Straße 44
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-174 (Dez. I, Amt 80) vom 29.04.2020,
2016-21/DS-I(A)0783

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.         Das zum 31.12.2020 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Carl-Legien-Straße 44 = 4.206 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins beträgt weiterhin 42.901,20 EUR/Jahr (10,20 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sollte die Verlängerung nicht bis zum 31.12.2020 im Grundbuch eingetragen sein, wird ein neues Erbbaurecht zu den gleichen Konditionen bestellt.

 

4.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung