Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

TOP 20
Digitale Infrastruktur ausbauen
Antrag DIE LINKE. vom 27.05.2020, 2016-21/DS-I(A)0787
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 08.06.2020,
2016-21/DS-I(A)0787/1

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0787/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, auf den städtischen Servern eine Instanz für Videokonferenzen zu betreiben, die den Sicherheitserfordernissen der Stadtverwaltung entspricht. Die Instanz soll für alle Mitarbeiter*innen der Stadt, der städtischen Gesellschaften und die Stadtverordneten zugänglich sein. Für dieses Vorhaben soll der Magistrat die nötigen Kapazitäten in der städtischen IT aufbauen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0787/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, auf den städtischen Servern eine Instanz für Videokonferenzen zu betreiben, die den Sicherheitserfordernissen der Stadtverwaltung entspricht. Die Instanz soll für alle Mitarbeiter*innen der Stadt, der städtischen Gesellschaften und die Stadtverordneten zugänglich sein. Für dieses Vorhaben soll der Magistrat die nötigen Kapazitäten in der städtischen IT aufbauen.

 

2016-21/DS-I(A)0787

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0787/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0787.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, auf den städtischen Servern eine Instanz für Videokonferenzen zu betreiben, die auf einer quelloffenen Software (bspw. Jitsi Meet) basiert. Die Instanz soll für alle Mitarbeiter*innen der Stadt, der städtischen Gesellschaften und die Stadtverordneten zugänglich sein. Für dieses Vorhaben soll der Magistrat die nötigen Kapazitäten in der städtischen IT aufbauen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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