Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

 

 

 

TOP 32
Projekt Erweiterungsbau mit Cafeteria, Küche, Büro und Betreuungsräumen an der Humboldtschule, Humboldtstraße 30, Offenbach am Main und der Errichtung von drei Interimsklassenräumen in modularer Bauweise.
hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-232 (Dez. II und IV, OPG und Amt 60) vom 03.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0799
Änderungsantrag SPD vom 17.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0799/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0799

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Realisierung eines Erweiterungsbaus mit Cafeteria, Küche, Büro und Betreuungsräumen an der Humboldtschule auf dem städtischen Grundstück Humboldtstraße 30 im Senefelderquartier auf Grundlage der Bedarfsplanung des Schulamtes, mit einem überschlägigen Raumbedarf von ca. 610 m² BGF und einem Grobkostenansatz in Höhe von 4 Mio. €, auf Basis eines von der OPG ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt. Ebenso wird der Errichtung von drei Interims­klassenräumen als Erweiterung der bereits vorhandenen Raummodule mit einer Projektsumme in Höhe von 654.000 € (Grobkostenansatz) zugestimmt.

 

2. Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Die Honorarermittlung der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen der AHO bzw. des Rahmenvertrages zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist jeweils im Grobkostenansatz in Höhe von 4 Mio. € sowie im Grobkostenansatz in Höhe von 654.000 € enthalten.

 

3. Aufgrund der Dringlichkeit des Projektes (Bedarf an adäquaten Räumen zur Unterbringung von Cafeteria, Küche, Büro und Betreuungsräumen, bauliche Substanz des Bestandsgebäudes) soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtver­ordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG einen quartalsweisen Projektstatusbericht dem Magistrat der Stadt Offenbach zur Verfügung stellen und halbjährig im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen berichten.

 

4. Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koor­dination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird wie bisher ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

5. Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungsphasen 1- 9 gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.

 

6. Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG wie bisher auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

7. Bei der Projektbetreuung sind für die OPG die Förderrichtlinien sowie aller mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstiger Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zum Kommunalinvestitionsprogramm KIP II (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 05.02.2018 unter Nr. 6) ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.

 

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind einzuhalten und in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenbetrachtung) mit dazugehörigen Folgekostenberechnungen zu dokumentieren.

 

Die maximale Fördersumme gemäß Förderantrag beträgt 2.785.645,00 Mio. €.

 

8. Der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe erfolgen durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60.4) die OPG erarbeitet eigenverantwortlich als Projektleitung die notwendigen Unterlagen für Amt 60. Die Zuarbeiten der OPG müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen (mind. einen Monat vor Abgabefrist beim Fördergeber) erfolgen und umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungs­aufstellung, Mitteilungen über Änderungen am jährlichen Mittelabfluss, die Erstellung der jährlichen Zwischennachweise und des Schlussverwendungsnachweises gemäß den offiziellen Vorlagen des Fördergebers, sowie Information über förderrelevante Änderungen im Projekt.

9. Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601904 „Neubau Cafeteria an der Humboldtschule – KIP II“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2019:             700.000 €

Haushaltsmittel 2020:         1.500.000 €

Haushaltsmittel 2021:             300.000 €

Haushaltsmittel 2022:          1.500.000 €

Gesamt:                                 4.000.000 €

 

Die Mittelanpassung für die Jahre 2021 und 2022 erfolgt im Rahmen Haushaltsplanung 2021 und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

10. Die Finanzierung erfolgt gemäß Förderantrag anteilsmäßig aus Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Förderprogramm „Kommunalinvestitionsprogramm KIP II “ sowie aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Land:                   696.411,25 € (Land trägt 75% der Tilgung)

Zuweisung Bund:                2.089.233,75 € (Produktkonto 03010100.3641000060)

Kreditmarktmittel:                 1.214.355,00 €

Gesamt:                                4.000.000,00 €

 

11. Es ist eine Erweiterung der bereits errichteten Klassenraummodule um weitere drei Interimsklassenräume notwendig. Die Ausstattung und die Qualitäten der neuen Klassenräume richten sich nach den Bestandscontainern. Die Grobkostenschätzung der OPG geht von einer Projektsumme von rd. 654.000 € aus, wobei die Fertigstellung im April/Mai 2021 erfolgen soll. Für die Errichtung der drei Interims-klassenräume stehen keine weiteren Fördermittel des Bundes und des Landes aus dem Förderprogramm „Kommunalinvestitionsprogramm KIP II “ zur Verfügung.

 

Der Gesamtbetrag i. H. v. rd. 654.000 € auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 wird über die Produktkonten 01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“, 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ und 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, - unterhaltung und – reparatur“ wie folgt bereitgestellt:

2020:             rd.   70.000 EUR
2021:             rd. 554.000 EUR
2022:             rd.   30.000 EUR
Gesamt:        rd.  654.000 EUR

 

Da es sich um ein Miet-/Kaufmodell handeln wird, kann eine genaue Aufteilung auf die betroffenen Produktkonten erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse erfolgen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0799/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 3. wird gestrichen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0799

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Realisierung eines Erweiterungsbaus mit Cafeteria, Küche, Büro und Betreuungsräumen an der Humboldtschule auf dem städtischen Grundstück Humboldtstraße 30 im Senefelderquartier auf Grundlage der Bedarfsplanung des Schulamtes, mit einem überschlägigen Raumbedarf von ca. 610 m² BGF und einem Grobkostenansatz in Höhe von 4 Mio. €, auf Basis eines von der OPG ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt. Ebenso wird der Errichtung von drei Interims­klassenräumen als Erweiterung der bereits vorhandenen Raummodule mit einer Projektsumme in Höhe von 654.000 € (Grobkostenansatz) zugestimmt.

 

2. Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Die Honorarermittlung der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen der AHO bzw. des Rahmenvertrages zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist jeweils im Grobkostenansatz in Höhe von 4 Mio. € sowie im Grobkostenansatz in Höhe von 654.000 € enthalten.

 

3. Aufgrund der Dringlichkeit des Projektes (Bedarf an adäquaten Räumen zur Unterbringung von Cafeteria, Küche, Büro und Betreuungsräumen, bauliche Substanz des Bestandsgebäudes) soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtver­ordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG einen quartalsweisen Projektstatusbericht dem Magistrat der Stadt Offenbach zur Verfügung stellen und halbjährig im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen berichten.

 

4. Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koor­dination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird wie bisher ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

5. Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungsphasen 1- 9 gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.

 

6. Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG wie bisher auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

7. Bei der Projektbetreuung sind für die OPG die Förderrichtlinien sowie aller mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstiger Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zum Kommunalinvestitionsprogramm KIP II (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 05.02.2018 unter Nr. 6) ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.

 

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind einzuhalten und in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenbetrachtung) mit dazugehörigen Folgekostenberechnungen zu dokumentieren.

 

Die maximale Fördersumme gemäß Förderantrag beträgt 2.785.645,00 Mio. €.

 

8. Der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe erfolgen durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60.4) die OPG erarbeitet eigenverantwortlich als Projektleitung die notwendigen Unterlagen für Amt 60. Die Zuarbeiten der OPG müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen (mind. einen Monat vor Abgabefrist beim Fördergeber) erfolgen und umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungs­aufstellung, Mitteilungen über Änderungen am jährlichen Mittelabfluss, die Erstellung der jährlichen Zwischennachweise und des Schlussverwendungsnachweises gemäß den offiziellen Vorlagen des Fördergebers, sowie Information über förderrelevante Änderungen im Projekt.

 

9. Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601904 „Neubau Cafeteria an der Humboldtschule – KIP II“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2019:        700.000 €

Haushaltsmittel 2020:    1.500.000 €

Haushaltsmittel 2021:        300.000 €

Haushaltsmittel 2022:     1.500.000 €

Gesamt:                       4.000.000 €

 

Die Mittelanpassung für die Jahre 2021 und 2022 erfolgt im Rahmen Haushaltsplanung 2021 und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

10. Die Finanzierung erfolgt gemäß Förderantrag anteilsmäßig aus Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Förderprogramm „Kommunalinvestitionsprogramm KIP II “ sowie aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Land:                         696.411,25 € (Land trägt 75% der Tilgung)

Zuweisung Bund:                      2.089.233,75 € (Produktkonto 03010100.3641000060)

Kreditmarktmittel:                     1.214.355,00 €

Gesamt:                                  4.000.000,00 €

 

11. Es ist eine Erweiterung der bereits errichteten Klassenraummodule um weitere drei Interimsklassenräume notwendig. Die Ausstattung und die Qualitäten der neuen Klassenräume richten sich nach den Bestandscontainern. Die Grobkostenschätzung der OPG geht von einer Projektsumme von rd. 654.000 € aus, wobei die Fertigstellung im April/Mai 2021 erfolgen soll. Für die Errichtung der drei Interims-klassenräume stehen keine weiteren Fördermittel des Bundes und des Landes aus dem Förderprogramm „Kommunalinvestitionsprogramm KIP II “ zur Verfügung.

 

Der Gesamtbetrag i. H. v. rd. 654.000 € auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 wird über die Produktkonten 01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“, 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ und 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, - unterhaltung und – reparatur“ wie folgt bereitgestellt:

2020:               rd.   70.000 EUR
2021:               rd. 554.000 EUR
2022:               rd.   30.000 EUR
Gesamt:           rd.  654.000 EUR

Da es sich um ein Miet-/Kaufmodell handeln wird, kann eine genaue Aufteilung auf die betroffenen Produktkonten erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse erfolgen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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