Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0805Ausgegeben am 01.07.2020

Eing. Dat. 18.06.2020

 

Ersatzbeschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-240 (Dez. I, Amt 37) vom 17.06.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Ersatzbeschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20 nach DIN 14530-27 für die Berufsfeuerwehr der Stadt Offenbach am Main mit Gesamtkosten in Höhe von 970.000,00 € (brutto) wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 970.000,00 € stehen, als Haushaltsreste im Finanzhaushalt 2020 und früher im Produktkonto 02030100.0810000037 unter der Investitionsnummer 0203010800371601 „Technik“ zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Die Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) der Feuerwehr Offenbach stellen bei vielen Einsatzarten die Basis in der Gefahrenabwehr für die Bürger der Stadt Offenbach dar. Bedingt durch die vielfältigen Anforderungen, die sich aus den Rahmenbedingungen (möglichst geringer Personaleinsatz bei multifunktionaler Nutzung) ergeben, sind zwei baugleiche Fahrzeuge erforderlich.

 

Die Fahrzeuge sind je nach Einsatzmeldung mit unterschiedlicher Besatzungsstärke alternierend oder gleichzeitig bei zahlreichen Einsatzarten im Alarmplan als Einsatzmittel zur Gefahrenabwehr im Erstabmarsch vorgesehen. Bei Meldebildern mit Brandeinsätzen sind bei 93% aller Einsatzarten ein oder beide HLF 20 im ersten Abmarsch vorgesehen, bei Meldebildern für Hilfeleistungseinsätze sind bei 65% aller Einsatzarten ein oder beide HLF 20 im ersten Abmarsch vorgesehen.

 

Die Hilfeleistungslöschfahrzeuge sind somit bei fast allen Lösch- und Hilfeleistungseinsätzen unverzichtbare technische und taktische Komponenten der täglichen Gefahrenabwehr gemäß des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG).

 

Hieraus kann die immense Bedeutung der beiden Hilfeleistungslöschfahrzeuge für die Sicherheit der Bürger der Stadt Offenbach und der ernorme Einsatzwert von Besatzung, Fahrzeug und Beladung abgeleitet werden. Für solch mannigfaltige Verwendungszwecke bei einer Berufsfeuerwehr ist das HLF 20 nach DIN 14530-27 das „Standardfahrzeug“ und somit unabdingbar.

 

Die übliche Nutzungsdauer von Hilfeleistungsfahrzeugen im ersten Abmarsch liegt in Deutschland bei Berufsfeuerwehren üblicherweise bei 10 Jahren.

Die Berufsfeuerwehr Offenbach verfügt derzeit insgesamt über drei Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20, wovon eines der drei Fahrzeuge (Baujahr 1994) eine notwendige technische Reserve zur Kompensation der beiden Erstfahrzeuge wegen notwendiger technischer Ausfallzeiten (durch Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Prüftermine, etc.) darstellt.

 

Das Reservefahrzeug ist baujahrbedingt aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zu ersetzen. In seiner nicht mehr zeitgemäßen Konfiguration entspricht es nicht den heutigen technischen Anforderungen des Einsatzdienstes einer schlagkräftigen Feuerwehr, gerade auch im Hinblick auf notwendige Sicherheitseinrichtungen. Anstehende regelmäßige Fahrzeugprüfungen (TÜV, Lkw-Sicherheitsprüfung, etc.) werden zukünftig ohne umfangreiche Reparaturen nicht mehr zu bewältigen sein.

 

Die beiden baugleichen Erstfahrzeuge wurden im Jahr 2007 beschafft und sollen nun zum Einen für das überalterte derzeitige Reservefahrzeug in die notwendige technische Rückfallebene rücken und zum Anderen als Fahrzeug für die Ausbildungskooperation mit der BF Darmstadt weiter genutzt werden. Dies wurde im aktuellen Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Offenbach bereits auch so abgebildet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

Die notwendige Ersatzbeschaffung für die beiden Erstfahrzeuge sieht deshalb Feuerwehrfahrzeuge vor, welche der aktuellen DIN 14530-27 (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, Stand 11:2019) und den weiteren hierfür verbindlichen Normvorgaben entsprechen.

Die Ausstattung wird um Elemente ergänzt, welche auf Basis der spezifischen Belange des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr Offenbah zwingend erforderlcih sind. Bei der Entscheidung wurden die Anwender sowie der Personalrat in einer Arbeitsgruppe beteilgt.

 

Es sollen zwei zum Aufbau als Löschfahrzeug geeignete, handelsübliche Frontlenker-Fahrgestelle mit Allradantrieb (Feuerwehrbaumuster) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 Tonnen beschafft werden. Die Fahrzeuge werden über konventionelle dieselmotorische Antriebe verfügen und der aktuellsten Abgasnorm (EURO 6) entsprechen. Alternative Antriebsvarianten sind für Feuerwehr-Nutzfahrzeuge derzeit am Markt nicht verfügbar, hier gibt es allenfalls allererste „Konzept-Studien“, welche noch sehr weit von einer notwendigen Gebrauchsreife entfernt sind.

 

Der feuerwehrtechnische Aufbau und die zugehörige Beladung sollen alle normativen Belange und sicherheitstechnischen Aspekte berücksichtigen, und gleichzeitig den einsatztaktischen Anforderungen der Feuerwehr Offenbach und eines schnellen und effektiven Einsatzhandelns gerecht werden.

 

Die Fahrzeuge sind konzeptionell sehr nahe an den derzeitigen Bestandsfahrzeugen ausgerichtet (Wandlergeriebe, Pumpenbedienstand, Schaummitteldosieranlage, Mannschaftskabine, Beladungskonzept, Sondersignaltechnik, etc.), da sich das bisherige Auf- und Ausbaukonzept der Bestandsfahrzeuge bestens bewährt hat und der Schulungsaufwand dadurch minimiert werden kann.

 

Trotzdem konnten grundsätzlich auch moderne und zukunftsfähige Systeme (gerade auch in einsatztaktischer Sicht) in die bestehende Planung mit integriert werden.

 

Die Ersatzbeschaffung der beiden Hileleistungsöschfahrzeuge wird gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinie der Stadt Offenbach am Main und der VOL/A europaweit in einem öffentlichen Verfahren in drei üblichen Fachlosen (Fahrgestell, Feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung) ausgeschrieben.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.