Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0807Ausgegeben am 01.07.2020

Eing. Dat. 18.06.2020

 

 

 

 

 

Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main  -  3. Fortschreibung Teilplan Offenbach am Main 
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-253 (Dez. IV, Amt 33) vom 17.06.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - 3. Fortschreibung Teilplan Offenbach am Main (Entwurfsfassung) wird (zustimmend) zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, in der Verwaltung die Voraussetzungen zu schaffen und für eine unverzügliche Umsetzung der im Luftreinhalteplan genannten Maßnahmen zu sorgen und die dafür erforderlichen Beschlussvorlagen zu erarbeiten.

 

Nachrichtlich: Zu Absatz 1 erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Die Erstellung der Luftreinhaltepläne, welche zum Ziel haben, das Einhalten der immissionschutzrechtlichen Grenzwerte zu gewährleisten, obliegt dem Land Hessen. Um die Einhaltung der Grenzwerte durch verkehrliche Maßnahmen der Luftreinhaltung so schnell als möglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Jahres 2021, zu gewährleisten, wurde die Stadt Offenbach aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und dem Land vorzulegen.

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) waren in Offenbach zuletzt an mehreren Straßenzügen im Stadtgebiet überschritten worden. Insbesondere an der Unteren Grenzstraße und der Mainstraße.

 

Das Land Hessen hat die vorgeschlagenen Maßnahmen als geeignet und zielführend bewertet und in den Luftreinhalteplan integriert.

 

Um die Grenzwerte in allen Bereichen des Stadtgebietes schnellstmöglich einzuhalten, werden in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteteilplans insbesondere zwei Maßnahmen priorisiert, die nachweislich zum Einhalten der Grenzwerte bis Ende des Jahres 2021 führen und mit einem Fördersatz von 50 Prozent durch die Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI bezuschusst werden:

 

-       Verkehrsverflüssigung (durch modernere Ampelsysteme an insgesamt 6 Straßenabschnitten)

 

-       LKW- Durchfahrtsverbot (optional)

 

Da die Erhaltung des immissionschutzrechtlichen Grenzwertes bis Ende 2021 den Berechnungen des HLMUKLV zu Folge auch ohne ein LKW-Durchfahrtsverbot gewährleistet wird, ist dieses im Luftreinhalteplan als optionale Maßnahme hinterlegt.

 

Eine weitere wesentliche Maßnahme des Luftreinhalteplans ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h für die Straßen Mainstraße und Kaiserstraße.

Im Luftreinhalteplan ist die Wirkung der einzelnen Maßnahmen bewertet und dargestellt. In der Summe der jetzt integrierten Maßnahmen kann die Einhaltung der Grenzwerte bis 2021 erreicht werden.

 

Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Einhaltung der Grenzwerte wird am 14.09.2020 vor dem VGH in Kassel verhandelt. Dort wird dann entschieden, welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden müssen.

 

Die Vorlage wird als Nachtrag *(in den Magistrat) eingereicht, weil der Luftreinhalteplan der Stadt erst kurzfristig durch das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuging, aber bereits ab 30. Juni 2020 ausgelegt wird

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die Entwurfsfassung des Luftreinhalteplans zur Einsichtnahme aus.

 

* redaktionell geändert