Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0808Ausgegeben am 03.07.2020
Eing. Dat. 02.07.2020
Finanzielle Maßnahmen während der Corona-Krise
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-276 (Dez. II, Amt 20) vom 01.07.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 31.12.20 verlängert:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die getroffenen Entscheidungen berichten.
Begründung:
Mit Beschluss vom 02.04.2020 (2016-21/DS-I(A)0776, 2016-21/DS-I(A)0776/1) hat die Stadtverordnetenversammlung u.a. der temporären Neufestlegung der Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise bis zum 30.06.2020 zugestimmt.
Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden. Um daher der Stadtverwaltung weiterhing eine kurzfristige Handlungsfähigkeit zu gewährleisten bleibt die temporäre Anhebung der Wertgrenzen erforderlich.
Die Einbringung der Vorlage *(in den Magistrat) erfolgt als Dringlichkeitsvorlage, da es bis zur regulären Abgabefrist noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
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