Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0811Ausgegeben am 20.07.2020
Eing. Dat. 16.07.2020
Grundstücksverkauf Carl-Legien-Straße 4, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-281 (Dez. I, Amt 80) vom 15.07.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 49 = 1.000 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 190.000,00 EUR (190,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Carl-Legien-Straße 4 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der Erbbauberechtigte hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.09.2021. Der Erbbauzins beträgt seit dem 01.10.2013 13,04 EUR/m² = 13.040,00 EUR/Jahr. Im Nachtrag zum Erbbauvertrag vom 21.02.1979 wurde vereinbart, dass der Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück jederzeit zum jeweiligen Verkehrswert erwerben kann.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage
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