Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0814Ausgegeben am 20.07.2020

Eing. Dat. 16.07.2020

 

 

 

Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-289 (Dez. III, Amt 51) vom 15.07.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Auf Vorschlag des Internationalen Bundes Offenbach -  als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe wird

 

Herr Detlev Blitz

 

als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007, wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1e der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder zwei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

In ihrer Sitzung am 29.09.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Internationalen Bundes Offenbach – Frau Rita Waterstradt als stimmberechtigtes Mitglied und Frau Christine Rachor als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Frau Waterstradt ist operativ aus den Diensten des Internationalen Bundes ausgeschieden und wird im Laufe des Frühsommers nach Kaiserslautern ziehen. Aus diesem Grund hat sie ihre Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Internationale Bund – schlägt als ihren Nachfolger Herrn Detlev Blitz vor. Der vorgeschlagene Nachfolger erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem er das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

 

Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung, insbesondere eines stellvertretenden Mitgliedes liegen dem Magistrat nicht vor. Frau Rachor hatte ihre stellvertretende Mitgliedschaft unabhängig vom Ausscheiden von Frau Waterstradt ebenfalls bereits erklärt.