Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0822Ausgegeben am 27.08.2020

Eing. Dat. 27.08.2020

 

 

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-352 (Dez. III, Amt 51) vom 26.08.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Auf Vorschlag der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach -  als anerkannter Träger der freien Wohlfahrtspflege wird

 

Frau Astrid Hubert

 

als stimmberechtigtes Mitglied und

 

Frau Sabine Ullrich

 

als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007, wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1d der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Wohlfahrtsverbände von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

In ihrer Sitzung am 29.09.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Diakonischen Werkes Offenbach als einer der sechs Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege – Herrn Robert Brendel als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Martin Bauer als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Herr Brendel und Herr Bauer haben ihre Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Zum 01.01.2019 wurden sämtliche Arbeitsgebiete des Diakonischen Werkes Offenbach-Dreieich-Rodgau an den Evangelischen Regionalverband Frankfurt übertragen. Dieser schlägt daher als Rechtsnachfolger für das Diakonische Werk als ihre Nachfolger Frau Astrid Hubert als stimmberechtigtes Mitglied und Frau Sabine Ullrich als stellvertretendes Mitglied vor. Die vorgeschlagenen Nachfolgerinnen erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.

Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.

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