Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0828Ausgegeben am 27.08.2020

Eing. Dat. 27.08.2020

 

 

 

Umbau Baubüro im Stadthaus, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach a. M.

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-366 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.08.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Dem Umbau des Baubüros im Stadthaus, Berliner Straße 60, nach der von der GBM Service GmbH Offenbach, Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 573.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.       Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement bei Produktkonto 01011300.6161000560 „Raumprojektbudget Amt 60“, PN V0009 in Höhe von 550.985,00 €, sowie einer Restfinanzierung aus dem beim Hauptamt geführten Produktkonto 01011300.0770000010 „Sonstige Anlagen“, Investitionsnummer 010113080101701 „Projektbudget Raumplanung“ in Höhe von 22.015,00 €.

 

Haushaltsmittel 2019 Amt 60, Produktkonto

01011300.6161000560, PN V0009 (davon erfolgte

Rückstellung in Höhe von 550.985,00 €):                                         550.985,00 €

Amt 10, Produktkonto 01011300.0770000010,

Investitionsnummer 010113080101701:                                             22.015,00 €

Gesamt:                                                                                                  573.000,00 €

 

3.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 83.331,52 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 10.904,32 € p. a.

 

4.       Mit der Abwicklung der Maßnahme wird die GBM Service GmbH Offenbach durch das städtische Hochbaumanagement beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat im „Stadthaus“ in der Berliner Straße 60 diverse Flächen - zusätzlich auch für das neue Baubüro - bei der DIC Onsite GmbH, Region Süd, 60311 Frankfurt am Main, angemietet.

Das bestehende Baubüro ist im selben Gebäude an der Berliner Straße (Mietfläche ca. 190 m²) untergebracht und muss in andere Räumlichkeiten im rückwärtigen Bereich des Stadthauses, am Hugenottenplatz gelegen, umziehen. Die aktuellen Räume des Baubüros an der Berliner Straße sollen zukünftig durch die Stadtpolizei genutzt werden. Die Mietfläche des neuen Baubüros am Hugenottenplatz beträgt ca. ca. 155 m².

 

Ziel ist es, ein für die Bürger und Nutzer des Baubüros ansprechendes und attraktives Innenraumkonzept umzusetzen und die bestehenden Räumlichkeiten entsprechend umzubauen. Die unterschiedlichen Nutzungen und Anforderungen an das Baubüro - öffentlicher Ort und Arbeitsplatz zugleich - wird in unterschiedlichen Zonen bzw. Raumbereichen abgebildet.

Im Arbeitsbereich sind vier Arbeitstische so angeordnet, dass mittels Akustikelementen vier separate Arbeitsplätze mit jeweils drei Beratungsplätzen entstehen.

Der Empfangsbereich schafft einen weiteren Arbeitsplatz. Hinter einer Theke, die vor Einblicken schützt, verbirgt sich ein Arbeitstisch mit Platz für einen Bildschirm.

Im Wartebereich sind drei Tische mit stapelbaren Stühlen vorgesehen, die auch zu einem Konferenztisch zusammengeschoben werden können.

Im Sanitärbereich sind Personal- und Gäste- / Behinderten-WCs vorgesehen.

In einem für das Publikum nicht einsehbaren und begehbaren Bereich hinter einer Wand werden eine kleine Teeküche und somit ein Rückzugsbereich für die Mitarbeitenden des Baubüros eingerichtet.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt ist noch ein interner Zugang für die Mitarbeitenden aus den Stadthausetagen in das neue Baubüro herzustellen, der derzeit baulich nicht gegeben ist. Dazu soll einer der Aufzüge so umgebaut werden, dass eine weitere Haltestelle auf der Ebene des Baubüros zur Verfügung steht. Die Umbaumaßnahmen am Aufzug liegen allerdings im Zuständigkeitsbereich des Eigentümers / Vermieters. Entsprechende Verhandlungen wurden durch das Hauptamt bereits aufgenommen. Die Gespräche sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Um die bestehenden Räume für die neue Nutzung herzurichten, müssen alle bestehenden Oberflächen und inneren Trennwände bis auf den Estrich zurückgebaut werden. Die bestehende Vertiefung im Raum wird geschlossen. Somit entsteht eine zusammenhängende Fläche ohne Höhenunterschiede.

Die IT- und Elektroverkabelung sowie die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen werden gemäß Raumkonzept neu hergestellt.

 

Für die oben beschriebenen Maßnahmen wird ein Ausführungszeitraum von ca. vier Monaten angesetzt. Interimsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Die Maßnahme wurde planungsbegleitend mit dem Bauaufsichtsamt und der Feuerwehr abgestimmt.

 

Kostenermittlung

Die vom Revisionsamt geprüfte Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten, Stand Juni 2020, nach DIN 276 erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 573.000,00 € brutto. Das Kostenniveau ist derzeit enorm hoch und wird sich bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Herbst / Winter 2020 voraussichtlich nicht gesenkt haben. Daher wurde für Unvorhergesehenes 20 % auf alle Kostengruppen angerechnet.

 

In der Kostenberechnung sind die Kosten für alle notwendigen Arbeiten in der Mietfläche, Kostenanteile für bewegliche Einbauten sowie auch die Planungskosten berücksichtigt.

Details sind der Auslage und der DVD mit den gespeicherten Daten zu entnehmen.

 

Die Restfinanzierung über das Produktkonto 01011300.0770000010 „Sonstige Anlagen“, Investitionsnummer 010113080101701 “Projektbudget Raumplanung“ ist mit dem Hauptamt (Amt 10) abgestimmt, daher kann die Zeichnung der Vorlage durch Dezernat I entfallen.

 

Fördermöglichkeiten

Es handelt sich um eine reine Umbaumaßnahme unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Hierfür werden keine Förderungen angeboten.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es handelt sich um eine Umbaumaßnahme unter Berücksichtigung gesetzlich vorgeschriebener Standards. Aufgrund der Beschränkung auf die Mindeststandards erübrigte sich die Untersuchung von Alternativen auf deren Wirtschaftlichkeit.

 

Die Stellungnahme des Amts für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) liegt in Form der Standardabfrage vom 13.08.2020 vor.

Die Anmerkungen des Amts 33 werden berücksichtigt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 83.331,52 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags* (in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Grundriss

Standardabfrage (Amt 33) vom 13.08.2020