Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0829Ausgegeben am 27.08.2020

Eing. Dat. 27.08.2020

 

 

 

 

 

Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche

hier: Geänderter Projekt- und Einstufungsbeschluss Umbau Marktplatz gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-367 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.08.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0715 vom 19.12.2019 wird wie unter den folgenden Ziffern aufgeführt angepasst.

 

2.         Der Dachbegrünung des „Blätterdachs“ sowie der Beleuchtung des Blätterdachs entsprechend der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, in Zusammenarbeit mit dem Büro Just und Burgeff, Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main, sowie der Energienetze Offenbach GmbH erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 76.000,00 €, wird zugestimmt.

 

3.         Der Installation eines Trinkwasserbrunnens entsprechend der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 39.000,00 € wird zugestimmt.

 

4.         Die Projektkosten für den Umbau Marktplatz erhöhen sich damit von bisher 5.400.000,00 € um 115.000,00 € auf insgesamt 5.515.000,00 €.

 

5.         Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12010100.0952002760, Investitionsnummer 1201010900601206 „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Wilhelmsplatz – Aktive Kernbereiche (12.01.01)", wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                        3.300.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                           0,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                               800.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                           1.115.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                               300.000,00 €

Gesamt:                                                                   5.515.000,00 €

 

Die erforderliche Anpassung der Mittel 2021 von 1.000.000,00 € auf 1.115.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021.

 

6.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

„Zuwendung Land Aktive Kernbereiche“

(Produktkonto 12010100.3601001460)

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung

von kommunalen Klimaschutz- und

Klimaanpassungsprojekten sowie von

kommunalen Informationsinitiativen

(Produktkonto 12010100.3601001460):                981.400,00 €

Straßenbeiträge Umbau Marktplatz

(Produktkonto 12010100.3660000360):            1.235.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                3.298.600,00 €

Gesamt:                                                                   5.515.000,00 €

 

Eine Anpassung der Haushaltsansätze bei dem Produktkonto 12010100.3601001460 „Zuwendung Land, Umbau Marktplatz / Bieberer Str. bis Wilhelmsplatz - Aktive Kernbereiche“ erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff.

 

7.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten reduzieren sich von 376.227,01 € um 20.655,21 € auf insgesamt 355.571,80 €. Diese sind in den Folgejahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 100,00 € / p. a. für das Blätterdach sowie um 4.000,00 € / p. a. für den Trinkwasserbrunnen. Dieser Betrag ist in dem o. g. Betrag enthalten.

 

 

Begründung:

 

Mit Datum vom 19.12.2019 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der geänderte Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umbau Marktplatz“ gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBI. I S.134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBI. S. 247) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS), beschlossen (Vorlage 2019-481).

Der Beschluss enthält die Empfehlung zur Begrünung der neu zu gestaltenden Haltestellenüberdachung sowie die Prüfung, ob zusätzliche Mittel von Förderprogrammen für eine Begrünung akquiriert werden können, da im bisherigen Budget für die Haltestellenüberdachung keine Mittel für eine Begrünung vorgesehen sind.

In Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60, Bereich 60.3.1) können für die Realisierung der Haltestellenüberdachung die Förderprogramme „Aktive Kernbereiche“ (Planung / Konstruktion) und für die eigentliche Begrünung (Substrat / Bepflanzung) die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ genutzt werden. Mittels der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassungsprojekten können 90 % der

 

Begrünungskosten nach erfolgter Antragsstellung und Genehmigung gefördert werden.

Der Fördermittelabruf durch das Förderprojekt „Aktive Kernbereiche“ erfolgt über die Gesamtfinanzierung des Projekts.

Die vom beauftragten Architekturbüro Just und Burgeff geplante extensive Dachbegrünung mit einer Substratschüttung und einer naturnah gestalteten Vegetationsform (Staudenbepflanzung mit Kräutern, Gräsern und Mauerpfeffer) führt zu Mehrkosten in Höhe von ca. 40.000,00 €. Davon entfallen ca. 11.000,00 € auf die reine Begünung (Substrat und Bepflanzung). Die restlichen 29.000,00 € entfallen auf konstruktive Maßnahmen sowie Statik und Planung.

Den Ansätzen des „Zukunftskonzept Innenstadt“ folgend, unterstützt eine Begrünung des Haltestellendachs die Ziele des Vorhabens, forciert die Weiterentwicklung des „Grünen Bands“ und führt zu einer Aufwertung der Innenstadt. Weitere Vorteile eines begrünten Haltestellendachs liegen in einem stadtklimatischen und faunistischen Beitrag, einer Aufwertung des Erscheinungsbildes sowie der Erhaltung der Artenvielfalt und Erweiterung von Lebensräumen. Neben der Bindung und Filterung von Staub und Luftschadstoffen wird mittels der Begrünung ein Regenwasserspeicher erzeugt und führt so zu einer Verbesserung des Mikroklimas.

Die jährlich durch die Begrünung anfallenden Unterhaltungskosten erhöhen sich von 500,00 € auf 600,00 € und sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Weitere 36.000,00 € fallen durch die nachträgliche Anpassung der Beleuchtung des „Blätterdachs“ an (30.000,00 € Materialkosten / 6.000,00 € Honorarkosten). Ursprünglich war die Illumination des Objekts mit einer integrierten Beleuchtung vorgesehen. Diese ist aufgrund der baulichen Beschaffenheit des Blätterdachs und der technischen Möglichkeiten nicht integral, sondern über die Bodenleuchten zu erreichen.

Gemäß Beschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0460 und Antrag Nr. 016-21/DS-I(A)0723 „Klimafreundliche Stadt“ soll durch gezielte kommunalpolitische Projekte den Auswirkungen des Klimawandels entgegengewirkt werden. Eine bis zu 90 % förderfähige Maßnahme ist der Ausbau des Trinkbrunnennetzes im öffentlichen Raum, gemäß der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“.

Durch die zentrale Lage und in Verbindung mit der anstehenden Umbaumaßnahme ist dieser Bereich für die Installation eines Trinkbrunnens sehr gut geeignet. Infolge des Standorts ergibt sich eine hohe Nutzungsintensität sowie eine bessere soziale Kontrolle aufgrund des hohen Publikumsverkehrs mit dadurch geringem hygienetechnischen Restrisiko. Um diese Maßnahme sinnvoll in die Gesamtgestaltung des Umbaus des Marktplatzes zu integrieren, bietet es sich an, sie in das Gesamtprojekt mit aufzunehmen. In den weiteren Planungsschritten soll die genaue Lage und technische Realisierung des Trinkwasserbrunnens bestimmt und umgesetzt werden. Basierend auf Kostenschätzungen der Nachbarkommunen für Trinkwasserbrunnen werden die Kosten vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement mit 39.000,00 € (10.000,00 € Trinkbrunnen, 25.000,00 € Infrastruktur, 4.000,00 € Planung) veranschlagt. Die Förderung entsprechend o. g. Richtlinie wird beantragt.

Die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten betragen 4.000,00 € und sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die gesamte Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 5.515.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Kostenkontrolle

 

 

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