Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

 

 

TOP 23
Spielplätze in Offenbach

 

Antrag SPD vom 26.08.2020, 2016-21/DS-I(A)0821

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 09.09.2020,

2016-21/DS-I(A)0821/1

 

 

Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0821/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Punkte bei der beschlossenen Überarbeitung des Spielplatzrahmenplans

(2016-21/DS-I(A)0468/1) berücksichtigt werden können:

 

·         Die Schaffung von ausreichend Sonnenschutz (beispielsweise durch Sonnensegeln oder Baumpflanzungen) auf Spielplätzen, die über wenig Schattenbereiche verfügen

 

·         Die Einzäunung von Spielplätzen an vielbefahrenen Straßen

 

·         Die Installierung von Rollstuhlschaukeln nach einem vom Magistrat zu ermittelnden Bedarf

 

·         Die Installierung von Babyschaukeln auf Spielplätzen

 

·         Die Ausweisung von Kleinkindbereichen auf Spielplätzen, die räumlich erkennbar vom restlichen Spielplatz abgetrennt sind

 

·         Die Ausstattung mit ausreichend Abfalleimern

 

Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen, ob Öffnungszeiten einzelner Spielplätze an Sonn- und Feiertagen bedarfsgerecht geändert werden können.

Es soll darauf geachtet werden, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen über das Kinder- und Jugendparlament gewährleistet wird.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0821/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Punkte bei der beschlossenen Überarbeitung des Spielplatzrahmenplans (2016-21/DS-I(A)0468/1) berücksichtigt werden können:

 

·         Die Schaffung von ausreichend Sonnenschutz (beispielsweise durch Sonnensegeln oder Baumpflanzungen) auf Spielplätzen, die über wenig Schattenbereiche verfügen

 

·         Die Einzäunung von Spielplätzen an vielbefahrenen Straßen

 

·         Die Installierung von Rollstuhlschaukeln nach einem vom Magistrat zu ermittelnden Bedarf

 

·         Die Installierung von Babyschaukeln auf Spielplätzen

 

·         Die Ausweisung von Kleinkindbereichen auf Spielplätzen, die räumlich erkennbar vom restlichen Spielplatz abgetrennt sind

 

·         Die Ausstattung mit ausreichend Abfalleimern

 

Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen, ob Öffnungszeiten einzelner Spielplätze an Sonn- und Feiertagen bedarfsgerecht geändert werden können.

Es soll darauf geachtet werden, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen über das Kinder- und Jugendparlament gewährleistet wird.

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0821

 

Durch die Annahme der 2016-2021/DS-I(A)0821/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2016-2021/DS-I(A)0821.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, bei der Sanierung

bestehender und der Erstellung neuer Spielplätze folgende Anforderungen zu

beachten:

 

a. Die Schaffung von ausreichend Sonnenschutz (beispielsweise durch

Sonnensegeln oder Baumpflanzungen) auf Spielplätzen, die über wenig

Schattenbereiche verfügen.

 

b. Die Einzäunung von Spielplätzen an vielbefahrenen Straßen.

 

c. Die Installierung von Rollstuhlschaukeln nach einem vom Magistrat zu

ermittelnden Bedarf.

 

d. Die Installierung von mindestens einer Babyschaukel auf Spielplätzen.

 

e. Die Ausweisung von Kleinkindbereichen auf Spielplätzen, die räumlich erkennbar vom restlichen Spielplatz abgetrennt sind.

 

f. Die ausreichende elektrische Beleuchtung von Spielplätzen.

 

2. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert:

 

a. Die an Sonn- und Feiertagen festgelegten Öffnungszeiten von derzeit

11.00 – 20.00 Uhr bei betroffenen Spielplätzen auf 09.00 – 21.00 Uhr zu ändern.

 

b. Auf Spielplätzen zukünftig mehr Abfalleimer aufzustellen und bei anhaltender

Verschmutzung die Reinigungsintervalle zu erhöhen.

 

c. Zu prüfen und zu berichten, ob es im Offenbacher Stadtgebiet kleinere Flächen gibt, die sich für die Aufstellung einzelner Spielgeräte eignen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung