Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

 

 

TOP 26
Umsetzung Nahverkehrsplan 2018-2022
(Buswendeanlage Seligenstädter Straße, Bushaltestelle Friedensstraße in der Waldstraße, Umbau nördlicher Marktplatz inkl. Bussteige 1, 2 und 4, Bushaltestelle Marktplatz / Berliner Straße Bussteig F)
hier: Projektbeschluss

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-360 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.08.2020,
2016-21/DS-I(A)0824


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.         Der durch das Ing.-Büro FAAG Technik GmbH, Niddastraße 107, 60329 Frankfurt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Entwurfsplanung und Kostenberechnung einschließlich Planungskosten in Höhe von 3.800.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12070100.0952000060, Investitionsnummer 1207010900601801 „Umsetzung Nahverkehrsplan“, wie folgt bereitgestellt:

 

          Haushaltsmittel 2019 und früher:                             900.000,00 €

          Haushaltsmittel 2021:                                              1.000.000,00 €

          Haushaltsmittel 2022:                                              1.300.000,00 €

          Haushaltsmittel 2023:                                                 600.000,00 €

          Gesamt:                                                                     3.800.000,00 €

 

3.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuschüsse Bund / Land (GVFG, MobiföG):         2.073.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                                     1.727.000,00 €
Gesamt:                                                                     3.800.000,00 €

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten betragen 185.758,35 € / p. a. und werden in den folgenden Jahren veranschlagt. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen daher den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2023, um 2.005,55 € / p. a. bei dem Produktkonto 120030100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeinde-straßen“.

 

5.       Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushalts 2021 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der entsprechende Bewilligungsbescheid für die Förderung nach GVFG / MobiföG vorliegen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung