Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

 

 

TOP 31
Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche
hier: Geänderter Projekt- und Einstufungsbeschluss Umbau Marktplatz gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-367 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.08.2020,
2016-21/DS-I(A)0829


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

1.         Der Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0715 vom 19.12.2019 wird wie unter den folgenden Ziffern aufgeführt angepasst.

 

2.         Der Dachbegrünung des „Blätterdachs“ sowie der Beleuchtung des Blätterdachs entsprechend der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, in Zusammenarbeit mit dem Büro Just und Burgeff, Kaiserstraße 68, 60329 Frankfurt am Main, sowie der Energienetze Offenbach GmbH erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 76.000,00 €, wird zugestimmt.

 

3.         Der Installation eines Trinkwasserbrunnens entsprechend der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 39.000,00 € wird zugestimmt.

 

4.         Die Projektkosten für den Umbau Marktplatz erhöhen sich damit von bisher 5.400.000,00 € um 115.000,00 € auf insgesamt 5.515.000,00 €.

 

5.         Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12010100.0952002760, Investitionsnummer 1201010900601206 „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Wilhelmsplatz – Aktive Kernbereiche (12.01.01)", wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                        3.300.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                           0,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                               800.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                           1.115.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                               300.000,00 €

Gesamt:                                                                   5.515.000,00 €

 

Die erforderliche Anpassung der Mittel 2021 von 1.000.000,00 € auf 1.115.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021.

 

6.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

„Zuwendung Land Aktive Kernbereiche“

(Produktkonto 12010100.3601001460)

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung

von kommunalen Klimaschutz- und

Klimaanpassungsprojekten sowie von

kommunalen Informationsinitiativen

(Produktkonto 12010100.3601001460):                981.400,00 €

Straßenbeiträge Umbau Marktplatz

(Produktkonto 12010100.3660000360):            1.235.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                3.298.600,00 €

Gesamt:                                                                   5.515.000,00 €

 

Eine Anpassung der Haushaltsansätze bei dem Produktkonto 12010100.3601001460 „Zuwendung Land, Umbau Marktplatz / Bieberer Str. bis Wilhelmsplatz - Aktive Kernbereiche“ erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff.

 

7.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten reduzieren sich von 376.227,01 € um 20.655,21 € auf insgesamt 355.571,80 €. Diese sind in den Folgejahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 100,00 € / p. a. für das Blätterdach sowie um 4.000,00 € / p. a. für den Trinkwasserbrunnen. Dieser Betrag ist in dem o. g. Betrag enthalten.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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